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Wahlweiser

Barrierefreiheitserklärung

Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt für die landesneutralen Seiten von wahlweiser.org in der Wurzel des Angebots: Startseite, Übersicht, Bundesland wählen, Was ist Wahlweiser?, Kontakt & Feedback, Impressum und Datenschutzerklärung.

Für die einzelnen Landesausgaben (Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt) und den Rückblick auf die Bundestagswahl 2025 gilt jeweils die Barrierefreiheitserklärung der betreffenden Ausgabe. Sie ist in deren Fußzeile verlinkt und nennt denselben Meldeweg und dieselbe Adresse wie diese hier.

Stand der Vereinbarkeit

Diese Website wurde nicht durch eine unabhängige Prüfstelle auf Barrierefreiheit getestet. Es liegt keine förmliche Konformitätserklärung nach EN 301 549 bzw. WCAG 2.1 vor.

Bekannte nicht barrierefreie Inhalte

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Wenn Ihnen eine Barriere auffällt, die Sie an der Nutzung dieser Seite hindert, melden Sie sich bitte:

E-Mail: wahlweiser2026@mailbox.org

Wir bemühen uns, innerhalb von zehn Werktagen zu antworten und die Barriere, wo mit vertretbarem Aufwand möglich, zu beheben.

Durchsetzungsverfahren

Wahlweiser ist ein privates, ehrenamtliches Angebot und keine öffentliche Stelle im Sinne der Behindertengleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder. Die dort eingerichteten Schlichtungsstellen sind für dieses Angebot deshalb nicht zuständig, und es besteht keine gesetzliche Pflicht zur Barrierefreiheit.

Wir orientieren uns trotzdem freiwillig an den Anforderungen der WCAG 2.1 (Stufe AA) und bearbeiten jede Meldung selbst. Fällt die Antwort nicht zufriedenstellend aus, schreiben Sie bitte erneut an wahlweiser2026@mailbox.org — dann sehen wir uns den Fall ein zweites Mal an.

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