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Partei im Detail · Landtagswahl Sachsen-Anhalt 2026

AfD Sachsen-Anhalt

Das Regierungsprogramm „Das Land zuerst." im Detail — Positionen, Zahlen, Zitate und die Fragen, die sich daraus ergeben

Stand: 20. August 2026 Grundlage: Programm-Volltext, 253 Seiten

Wie diese Seite zu lesen ist: Sie referiert, was im Wahlprogramm der AfD Sachsen-Anhalt steht — mit Zahlen, wörtlichen Zitaten und Seitenangaben, damit alles nachprüfbar ist. Sie enthält keine Wahlempfehlung und keine Bewertung der Ziele. Wo Vorhaben rechtlich umstritten sind oder nicht in der Zuständigkeit eines Bundeslandes liegen, ist das gekennzeichnet — das ist ein Sachhinweis darauf, welche Hürden ein Vorhaben nehmen müsste, kein Urteil darüber, ob es wünschenswert ist. Der Abschnitt zur Verfassungsschutz-Einstufung gibt den dokumentierten behördlichen und gerichtlichen Stand wieder.

Am Ende stehen Fragen, die man an dieses Programm stellen kann. Sie sind so formuliert, dass sie sich mit demselben Maßstab auch an jedes andere Programm stellen ließen.

Steckbrief

Umfrage August 2026
41–43 %stärkste Kraft in allen Umfragen
Ergebnis 2021
20,8 %23 Sitze, 1 Direktmandat
Bundestagswahl 2025 in S-A
37,1 %stärkste Kraft (+17,5 Punkte)
Spitzenkandidat
Ulrich Siegmund, 35 Jahre
Programmumfang
253 Seiten, 17 Kapitel — das längste aller sieben Programme
Beschlossen
11. April 2026, Landesparteitag Magdeburg
Mitglieder im Land
rund 3.500 (2025), +35,7 % gegenüber 2024
Regierungserfahrung
keine — durchgehend Opposition seit dem Einzug
Koalitionsaussage
strebt Alleinregierung an, lehnt Koalitionen mit allen anderen Parteien ab
Verfassungsschutz
Landesverband seit Oktober 2023 als „gesichert rechtsextremistisch" eingestuft (Details)

Der Spitzenkandidat: Ulrich Siegmund

Ulrich Siegmund, Jahrgang 1990, ist mit 35 Jahren der jüngste Spitzenkandidat dieser Wahl. Gelernter Kaufmann im Groß- und Außenhandel, danach Studium, zuletzt Unternehmer im Vertrieb von Raumdüften. Seit 2016 Mitglied des Landtags, seit 2022 Co-Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion und außerdem Co-Landesvorsitzender. Bekannt wurde er in der Corona-Zeit über virale Social-Media- und TikTok-Videos. Verheiratet, eine Tochter.

Zwei Punkte aus seiner politischen Biografie sind dokumentiert und für die Einordnung relevant:

  • Potsdamer Treffen: Siegmund nahm am 25. November 2023 an dem Treffen in Potsdam teil, über das das Recherchenetzwerk Correctiv im Januar 2024 berichtete. Nach Bekanntwerden verlor er im Februar 2024 einen Ausschussposten im Landtag.
  • Regierungsanspruch: Er hat als erklärtes Ziel formuliert, „die erste AfD-geführte Alleinregierung hier in Sachsen-Anhalt möglich" zu machen, und angekündigt, die Abschaffung des Verfassungsschutzes prüfen zu lassen.

In der Ministerpräsidenten-Direktwahlfrage von Infratest dimap im Mai 2026 lag Sven Schulze (CDU) mit 36 Prozent vor Siegmund mit 32 Prozent, bei 32 Prozent Unentschiedenen. In der Frage, wer die nächste Regierung führen sollte, lagen CDU (43 Prozent) und AfD (44 Prozent) im Juli 2026 praktisch gleichauf.

Was die Partei im Kern will

Das Programm versteht sich ausdrücklich als vollständiges Regierungsprogramm, nicht als Oppositionsplattform. Es formuliert eine durchgehende Systemkritik an den — im gesamten Text so bezeichneten — „Altparteien", denen es die Verantwortung für Preisanstiege, Kriminalität, Bildungsverfall und Infrastrukturmängel zuweist. Drei Leitmotive strukturieren den Text: eine „migrationspolitische Kehrtwende um 180 Grad" (S. 26), eine „energiepolitische Kehrtwende um 180 Grad" (S. 154) und eine „patriotische Wende" in der Kulturpolitik (S. 55).

Bemerkenswert an der Programmarchitektur: Familien-, Bevölkerungs- und Identitätspolitik stehen am Anfang und werden als Ausgangspunkt fast aller anderen Politikfelder dargestellt. Zuwanderung wird ausdrücklich nicht als Lösung des Fachkräftemangels akzeptiert — anders als in allen sechs übrigen Programmen. Sprachlich ist der Text konfrontativ und wertend gehalten und benennt vielfach namentlich Institutionen, Programme und Vereine, deren Förderung gestrichen werden soll.

Die fünf zentralsten Vorhaben

  1. Abschiebe- und Remigrationsoffensive — 100 Millionen Euro angesetzt, mindestens 300 Abschiebehaftplätze, Aufnahmestopp, Bundesratsinitiative zur Abschaffung des Grundrechts auf Asyl
  2. Ende der Energiewende — Windkraftmoratorium, Streichung aller Subventionen für Erneuerbare, Kohleerhalt über 2038 hinaus, Wiedereinstieg in die Kernenergie, Wiederaufnahme russischer Gasimporte
  3. Familien- und Geburtenpolitik — Baby-Begrüßungsgeld (2.000 bzw. 4.000 Euro), Landes-Familiengeld (50/150/250 Euro monatlich), kostenfreie Kitas, zinsvergünstigter Eigenheimkredit bis 300.000 Euro — jeweils gebunden an die deutsche Staatsbürgerschaft mindestens eines Elternteils
  4. Rückbau des Bildungssystems auf ein mehrgliedriges, leistungsdifferenziertes Modell — Ende der Inklusion, verbindliche Schullaufbahnempfehlung, Sonderklassen für Kinder von Geflüchteten, Neutralitätsgebot für Lehrkräfte
  5. Staats-, Verwaltungs- und Medienumbau — 10 Prozent Ausgabenkürzung in allen Ministerien, Abschaffung des Landesverwaltungsamts, Kündigung der Rundfunkstaatsverträge, Abschaffung des Rundfunkbeitrags
Selbstbeschreibung: Die Präambel endet mit dem Satz: „Hier ist unser Programm! Urteilt selbst, ob die AfD verboten gehört oder vielleicht doch besser gewählt." (S. 7)

Alle Themen im Detail

💼 Wirtschaft, Industrie & Strukturwandel

Mittelstandsförderung statt Großkonzern-Subventionen; Intel gilt als Beleg gescheiterter Förderpolitik.

Das Programm wirft den CDU-geführten Landesregierungen Deindustrialisierung vor und nennt explodierende Energiekosten, marode Verkehrsinfrastruktur und Fachkräfteabwanderung als Ursachen (S. 142). Die geplante Intel-Ansiedlung wird als Beispiel gescheiterter Subventionspolitik angeführt: zehn Milliarden Euro Subventionen für rund 3.000 Arbeitsplätze, „mit mehr als drei Millionen Euro pro Arbeitsplatz subventioniert" (S. 143). Stattdessen sollen kleine und mittelständische Unternehmen im Zentrum stehen. Beim Bürokratieabbau gilt als Richtmarke: für jede neue Regelung mindestens zwei überflüssige streichen (S. 144–145). Eine kommunale Verpackungssteuer soll im Kommunalabgabengesetz untersagt werden (S. 145); Sonderwirtschaftszonen in strukturschwachen Regionen sollen geprüft werden.

Zur Fachkräftesicherung: ein freiwilliges Handwerksjahr mit vier Berufen (S. 147), ein Führerschein-Zuschuss von 1.500 Euro für Auszubildende (S. 147), eine Ausbildungsprämie nach zweijähriger Beschäftigung (S. 148) sowie eine kostenfreie Meisterausbildung mit Meisterprämie von 5.000 Euro für unter 25-Jährige, 2.500 Euro für 25- bis 30-Jährige und 1.000 Euro ab 30 (S. 149). Hinzu kommen ein Gütesiegel „Hergestellt in Sachsen-Anhalt" (S. 150) und die Aufhebung aller Russland-Sanktionen über den Bundesrat (S. 144). Steuerlich: Senkung der Grunderwerbsteuer von 5 auf 2,5 Prozent, Streichung der Biersteuer, keine neuen Abgaben (S. 228–229).

Im Wortlaut
  • „Nach den Plänen der Landesregierung und der abgewählten Ampel-Regierung im Bund sollten für die Intel-Ansiedlung Subventionen in Höhe von zehn Milliarden Euro fließen." (S. 143)
  • „Deshalb wird eine AfD-Landesregierung einen Führerschein-Zuschuss für Auszubildende in Höhe von 1.500 Euro einführen." (S. 147)
  • „Wir garantieren, dass es mit uns keine neuen Abgaben oder Steuererhöhungen im Land gibt." (S. 229)

Quelle: Kapitel IX „Wirtschaft und Tourismus" (S. 142–151), Kapitel XVI „Finanzen und Steuern" (S. 228–232).

Nicht in Landeshand: Die Aufhebung der Russland-Sanktionen ist Außenwirtschafts- und Sanktionspolitik von Bund und EU. Grunderwerb- und Biersteuer kann das Land dagegen selbst regeln — diese beiden Zusagen liegen tatsächlich im Zugriff eines Landtags.

⚡ Energie & Klima

Die weitreichendste energiepolitische Kehrtwende aller sieben Programme.

Das Kapitel fordert eine „energiepolitische Kehrtwende um 180 Grad" (S. 154) und lehnt die „globalistische Klimaideologie" ab (S. 155). Alle Subventionen für erneuerbare Energien sollen — unter Wahrung des Bestandsschutzes — gestrichen und der Einspeisevorrang beendet werden; genannt werden Gesamtkosten der Energiewende von „rund fünf Billionen Euro" und ein Anstieg der EEG-Subventionen auf 23 Milliarden Euro jährlich bis 2029 (S. 155). Die Stromsteuer für Privathaushalte soll von 2,05 auf 0,1 Cent je Kilowattstunde sinken (S. 156).

Abgeschafft werden sollen: die Landesenergieagentur (rund zehn Millionen Euro 2023 bis 2026) und das Akzeptanzgesetz (S. 156–157), Wärmeplanungs- und Gebäudeenergiegesetz sowie die Wärmepumpenförderung (S. 157–158). Ein Windkraftmoratorium soll neue Genehmigungen stoppen; das Windenergieflächenbedarfsgesetz soll fallen (S. 158–159). Die grüne Wasserstoffstrategie soll enden, 54 Millionen Euro für ein Wasserstoffnetz eingespart und ein Mitgliedsbeitrag von 100.000 Euro gestrichen werden (S. 160). Die Kohleverstromung soll über 2038 hinaus erhalten und später mit Importbraunkohle betrieben werden (S. 163); neue Gaskraftwerke sind vorgesehen, dazu ein Wiedereinstieg in die Kernenergie (Dual-Fluid-Reaktor) und Kernfusionsforschung (S. 164, 172). Fracking wird abgelehnt (S. 162). Weiter: Austritt aus dem Pariser Klimaabkommen, Kündigung des Green Deal, Abschaffung von Bundes-Klimaschutzgesetz, Emissionshandel und CO₂-Steuer (S. 168–170).

Im Wortlaut
  • „Deshalb wird eine AfD-geführte Landesregierung ein Windkraftmoratorium beschließen. In der Folge werden in Sachsen-Anhalt bis auf Weiteres keine neuen Genehmigungen für Windräder mehr erteilt werden." (S. 158)
  • „Die beschädigten Stränge der Pipeline Nord Stream 1 sowie der beschädigte Strang A von Nord Stream 2 sollen schnellstmöglich repariert werden." (S. 162)
  • „Eine AfD-Landesregierung wird sich im Bundesrat für einen Wiedereinstieg in die Kernkraft einsetzen." (S. 164)

Quelle: Kapitel X „Energiepolitik" (S. 154–173).

Nicht in Landeshand: Stromsteuer, CO₂-Bepreisung, Emissionshandel und Atomrecht sind Bundes- beziehungsweise EU-Recht. Der Austritt aus dem Pariser Abkommen und die Kündigung des Green Deal sind Bundes- und EU-Angelegenheiten. Nord Stream betrifft Außen- und Sanktionspolitik des Bundes. Ein Landes-Windkraftmoratorium stünde in Spannung zum bundesrechtlichen Windenergieflächenbedarfsgesetz und zu den daraus folgenden Flächenzielen. Tatsächlich in Landeshand liegen: das Akzeptanzgesetz, die Landesenergieagentur und die Regionalplanung.
Auffällig: Netzentgelte — das zentrale ostdeutsche Strompreisthema, das alle sechs anderen Parteien behandeln — werden im AfD-Programm nicht eigens adressiert, obwohl höhere Strompreise im Osten auf S. 155 benannt werden.

🏫 Bildung & Schule

Rückbau auf ein stärker gegliedertes System, Ende der Inklusion, getrennter Unterricht für Kinder von Geflüchteten.

Die Bildungskrise wird als „Krise des Geistes" bezeichnet, der Lehrermangel als Folge, nicht als Ursache (S. 70). Das Gymnasium soll gestärkt und auf höchstens 25 Prozent eines Jahrgangs begrenzt werden; die Wiedereinführung von Haupt- und Realschule wird geprüft (S. 72). Die verbindliche Schullaufbahnempfehlung nach Klasse 4, 2011 abgeschafft, soll zurückkehren, gestützt auf zentrale Klassenarbeiten (S. 73). Die Inklusion soll beendet, Förderschulen ausgebaut werden (S. 74). Gegen die „Noteninflation" — genannt wird ein Durchschnittsabitur von 2,2 im Schuljahr 2024/25 — sollen Bewertungsschlüssel angehoben werden: mindestens die Hälfte der Punkte zum Bestehen (S. 74–75).

Gegen den Lehrermangel: Flexibilisierung der Klassenobergrenzen unter 90 Prozent Unterrichtsversorgung, Rückholung pensionierter Lehrkräfte, eine bundesweite Anwerbekampagne und die Gründung einer pädagogischen Hochschule (S. 82–84). Grundschulen sollen bereits ab 40 statt 60 Schülern Bestandsschutz erhalten (S. 84). Weiter: Informatik ab Klasse 8 als Pflichtfach, Smartphone-Verbot bis Klasse 10, keine Frühdigitalisierung (S. 79), vier Stunden Sport pro Woche (S. 81), Erhalt des Russisch-Unterrichts (S. 80), Bundesflagge und Nationalhymne an Schulen (S. 78), Verbot von Regenbogenflaggen (S. 77), Hausunterricht nach österreichischem Modell (S. 84–85), Sonderklassen für Kinder von Geflüchteten (S. 87–88) und privater Wachdienst an Schulen (S. 88). Kita: Verbot des „offenen Konzepts", kostenfreie Krippen-, Kindergarten- und Mittagsverpflegung (S. 18, 21). Hochschule: Rückabwicklung des Bologna-Prozesses, Aufnahmeprüfungen statt Numerus clausus, ein Landesstipendium, Abschaffung der Gender-Studien (S. 94–97).

Im Wortlaut
  • „Wir werden die Inklusion unverzüglich beenden und die Förderschulen ausbauen!" (S. 74)
  • „Wir werden alle Kinder von Flüchtlingen und Asylbewerbern in Sonderklassen unterrichten lassen." (S. 88)
  • „Drittens gilt es, unsere Kinder von den vielfältigen Belastungen freizuhalten, die sich beim gemeinsamen Unterricht mit Kindern aus völlig fremden Kulturen ergeben." (S. 87)
  • „Wir werden deshalb das Indoktrinationsverbot zu einem strengen Neutralitätsgebot ausweiten." (S. 77)

Quelle: Kapitel IV „Schulbildung" (S. 70–89), Kapitel V „Wissenschaft" (S. 92–100), Kapitel I „Familie und Kinder" (S. 10–23).

Rechtlich heikel: Schulpolitik ist weitgehend Landessache — das meiste hiervon könnte ein Landtag tatsächlich beschließen. Eine Beendigung der Inklusion berührt allerdings die UN-Behindertenrechtskonvention, die für Deutschland völkerrechtlich verbindlich ist und deren Umsetzung auch die Länder bindet. Getrennter Unterricht nach Herkunft berührt zudem das Diskriminierungsverbot des Art. 3 Grundgesetz.

🏥 Gesundheit & Pflege

Ausdrücklich gegen Privatisierung — hier liegt das Programm näher an Linke und BSW als an CDU und FDP.

Das Kapitel formuliert: „Gesundheit aber ist keine Ware und darf deshalb nicht dem freien Markt ausgeliefert werden" (S. 236). Ziel ist, das Krankenhaus-Investitionsvolumen von 180 Millionen Euro aus dem Jahr 2005 wieder zu erreichen, zweckgebunden für Sanierung und Modernisierung (S. 237). Weitere Privatisierungen kommunaler Kliniken werden abgelehnt; bereits privatisierte Häuser sollen dort, wo medizinisch geboten, wieder in öffentliche oder gemeinnützige Trägerschaft überführt werden (S. 237–238). Die Leistungsgruppen des Krankenhausstärkungsgesetzes sollen an die Landesgegebenheiten angepasst werden, um eine „kalte Strukturbereinigung" bei Geburtshilfe, Pädiatrie und Notfallversorgung zu vermeiden (S. 238–239). Regionale Gesundheitszentren werden befürwortet, ausdrücklich in Anknüpfung an das „erprobte Modell der Polykliniken" (S. 239).

Der Rettungsdienst soll dezentralisiert, die Luftrettung ausgeweitet und ein landesweites First-Responder-System aufgebaut werden (S. 239–240). Das DRG-System soll auf Bundesebene ersetzt werden (S. 240–241). Gegen den Ärztemangel: mindestens 20 Prozent mehr Medizinstudienplätze und ein Landarztstipendium mit zehnjähriger Bindung, sonst verzinste Rückzahlung (S. 243). In der Pflege: Pflegepersonaluntergrenzen, Rückkehr zur getrennten Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflegeausbildung, eine Pflegekammer nur nach Abstimmung der Betroffenen und ohne Zwangsmitgliedschaft, ein Landespflegegeld und der Ausbau der Tagespflege (S. 244–245). Palliativ- und Hospizversorgung soll flächendeckend werden (S. 245–246). Ein Untersuchungsausschuss zur Corona-Zeit ist vorgesehen (S. 246–247).

Im Wortlaut
  • „Unser Ziel ist, das Investitionsvolumen von 180 Millionen Euro aus dem Jahr 2005 wieder zu erreichen." (S. 237)
  • „Ausländische Ärzte aber sind wegen der Sprachbarriere und kultureller Differenzen oft kaum geeignet, unsere Bürger richtig zu behandeln." (S. 243)
  • „Wir brauchen steuerliche Entlastungen und ein Landespflegegeld." (S. 245)

Quelle: Kapitel XVII „Gesundheit und Pflege" (S. 236–247).

Leerstelle: Hebammen und Geburtshilfe werden nicht behandelt; Geburtshilfe erscheint nur als gefährdete Leistungsgruppe (S. 238). Die AfD ist damit eine von drei Parteien (mit CDU und FDP), deren Programm zu Hebammen schweigt.

👮 Innere Sicherheit & Justiz

7.500 Polizeivollzugsbeamte, eine neue „Bürgerwacht", 300 Abschiebehaftplätze — und das einzige Programm, das den Magdeburger Anschlag ausführlich behandelt.

Die Landespolizei soll auf mindestens 7.500 Vollzugsbeamte aufgestockt werden (S. 105). Vorgesehen sind Taser (S. 106), die Entlastung des Vollzugs von Verwaltungstätigkeiten, eine Regelbeförderung nach vier Jahren, eine Dienstunfähigkeitsversicherung auf Kosten des Dienstherrn (S. 107–108) sowie das Ende interner Ermittlungen nach jedem Schusswaffengebrauch ohne konkreten Verdacht (S. 106). Der seit dem 1. Juli 2025 bestehende Polizeibeauftragte soll abgeschafft werden (S. 109). Genannt werden Zahlen zur Kriminalität: ein Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger von 29,6 Prozent (2024) bei 11,8 Prozent Ausländeranteil (S. 109) sowie ein Anstieg der Jugendgewaltkriminalität um 3,8 Prozent und bei Kindern um 11,3 Prozent (S. 124).

Zum Magdeburger Anschlag heißt es, alle Hinweise seien vorhanden gewesen, aber nicht zusammengeführt worden; die Überwachung „gewaltbereiter Ausländer" soll höchste Priorität erhalten (S. 110). Abschiebehaftplätze sollen von geplanten 30 auf mindestens 300 verzehnfacht werden (S. 110). Eine „freiwillige Bürgerwacht" unter dem Ordnungsamt soll als „dritte Säule der Sicherheitsarchitektur" entstehen (S. 112). Katastrophenschutz: Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz in einem Gesetz, eine Ehrenamtskarte, eine Verdopplung der Feuerschutzsteuer-Mindestauszahlung auf 9 Millionen Euro, ein Feuerwehrführerschein (S. 113–114). Justiz: beschleunigte Verfahren nach dem „Neuköllner Modell", Haftvollstreckung im Heimatland, Erhalt der JVA Volkstedt mit über 200 Haftplätzen, Absenkung der Strafmündigkeit auf 12 Jahre, Wegfall der Kategorie „Heranwachsende" und ein Amnestiegesetz für Corona-Verstöße (S. 119–126).

Im Wortlaut
  • „Wir werden deshalb die Landespolizei auf mindestens 7.500 Vollzugsbeamte aufstocken." (S. 105)
  • „Aktuell plant die Landesregierung, bis 2027 in der JVA Volkstedt 30 Abschiebehaftplätze einzurichten. Das reicht bei weitem nicht aus … Wir werden deshalb mindestens 300 Abschiebehaftplätze einrichten." (S. 110)
  • „Wir werden uns auf Bundesebene dafür einsetzen, auch in Deutschland alle Organisationen, die sich der ‚Antifa' zurechnen, zu Terrororganisationen zu erklären und entsprechend zu bekämpfen." (S. 112)
  • „Kommt der Pädophile nicht ohnehin schon in Sicherungsverwahrung, sondern wird er entlassen, bietet die Veröffentlichung seiner Adresse eine Art Mindestschutz der Bevölkerung." (S. 111)

Quelle: Kapitel VI „Innere Sicherheit" (S. 104–114), Kapitel VII „Justizwesen" (S. 118–127).

Nicht in Landeshand: Die Absenkung der Strafmündigkeit auf 12 Jahre, der Wegfall der Heranwachsenden-Kategorie und die Einstufung von Organisationen als Terrororganisationen sind Bundesrecht (Strafgesetzbuch, Jugendgerichtsgesetz, Vereinsrecht). Die Polizeistärke, das Polizeigesetz, der Katastrophenschutz und die Justizorganisation liegen dagegen tatsächlich beim Land.
Rechtlich umstritten: Die Veröffentlichung der Wohnadresse entlassener Straftäter (S. 111) berührt Persönlichkeitsrechte und den Resozialisierungsgrundsatz. Die Forderung nach einer „befristete Aussetzung der Trennung von Haft- und Abschiebehaftplätzen" (S. 44) steht in Spannung zum unionsrechtlich verankerten Trennungsgebot, das der Europäische Gerichtshof mehrfach bestätigt hat. Videoüberwachung wird — anders als bei der CDU — im Programm nicht behandelt.

🌍 Migration & Integration

Das umfangreichste Kapitel des Programms mit 43 Einzelpunkten und dem Kern des politischen Angebots.

Das Kapitel fordert die „Beendigung der illegalen, kulturfremden und inländerfeindlichen Massenmigration" und eine „Abschiebe- und Remigrationsoffensive" (S. 26). Vorgesehen sind: Aufnahmeverweigerung bei Einreise aus einem sicheren Drittland und bei ungeklärter Identität (S. 27–28), keine Teilnahme an Resettlement-Programmen und keine Aufnahme afghanischer Ortskräfte (S. 28), Unterbindung des Kirchenasyls — genannt werden 81 Fälle 2024 und 61 im ersten Halbjahr 2025 bei 48 gescheiterten Abschiebungen — mit Prüfung strafrechtlicher Anfangsverdachte gegen Kirchengemeinden (S. 28–29), Zuzugsstopps nach § 12a Aufenthaltsgesetz, ein Aufnahmestopp als Ultima Ratio sowie ein sofortiger Aufnahmestopp für ausgewählte Nicht-EU-Länder (S. 30–31).

Weiter: flächendeckende Passprüfgeräte, verpflichtende medizinische Altersfeststellung bei unbegleiteten minderjährigen Ausländern (40 Millionen Euro im Doppelhaushalt 2025/26), zentrale Unterbringung außerhalb von Innenstadtlagen, Konfiszierung mitgeführter Vermögenswerte, Arbeitspflicht, Sachleistungsprinzip und Prüfung von Maßnahmen „über die Bezahlkarte hinaus" gegen Auslandszahlungen (S. 32–35). Gestrichen werden sollen 275 Millionen Euro für Aufnahme und Unterbringung, 11 Millionen Euro für Migrationsberatung und 4,9 Millionen Euro für „Willkommenskultur" (S. 36–37). Zur Abschiebung: 2024 gab es nur 654 Abschiebungen bei 1.252 gescheiterten; 100 Millionen Euro sind angesetzt, dazu Abschiebeflüge über Halle/Leipzig, eine „Task Force Abschiebungen", der Umbau der Zentralen Aufnahmestelle Stendal zur Abschiebehaftanstalt und Fußfesseln als Alternative (S. 43–46). Statt Integrationslotsen (1,2 Millionen Euro) sollen „Remigrationslotsen" und ein Remigrationsbeauftragter eingesetzt werden (S. 47). Integration: verpflichtende Kurse mit Sanktion bis zum Entzug des Aufenthaltstitels, ein Einbürgerungsaufsatz statt Test, eine neue Bekenntniserklärung, restriktive Ermessensausübung (S. 38, 63–65).

Im Wortlaut
  • „Eine AfD-geführte Landesregierung wird eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung des gegenwärtig geltenden Asyl-Grundrechts und seiner Umwandlung in ein staatlicherseits gewährtes Gnadenrecht einleiten." (S. 29)
  • „Eine AfD-geführte Landesregierung wird die Aufnahme von Personen in Sachsen-Anhalt verweigern, die illegal aus einem sicheren Drittland nach Deutschland eingereist sind." (S. 27)
  • „Eine AfD-geführte Landesregierung wird dafür sorgen, dass Bargeldbestände, Kreditkarten und Vermögenswerte, die Asylantragsberechtigte bei ihrer Einreise mit sich führen, festgestellt, konfisziert und für die Finanzierung von Unterbringung und Verpflegung verwendet werden." (S. 34)
  • „Sachsen-Anhalt braucht eine Verabschiedungskultur für illegale Zuwanderer, eine Anerkennungskultur für deutsche Eltern und eine Willkommenskultur für deutsche Kinder." (S. 37)
  • „Die AfD-Regierung wird alle Möglichkeiten ausschöpfen, den Einfluss dieser kulturfremden Religion in Sachsen-Anhalt zu beschränken, soweit dies rechtlich zulässig ist." (S. 66)

Quelle: Kapitel II „Einwanderung und Remigration" (S. 26–51), Kapitel III „Kultur und Integration" (S. 54–67).

Nicht in Landeshand: Das Asyl- und Aufenthaltsrecht ist Bundesrecht und zusätzlich europarechtlich gebunden. Die Abschaffung des Asyl-Grundrechts erfordert eine Grundgesetzänderung mit Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat. Grenzkontrollen und Zurückweisungen liegen beim Bund (Bundespolizei), die Verteilung von Asylbewerbern folgt dem bundesgesetzlichen Königsteiner Schlüssel. Das Staatsangehörigkeitsrecht ist ausschließliche Bundesgesetzgebung. Ein Land kann hier den Vollzug gestalten (Unterbringung, Abschiebehaftplätze, Rückführungsorganisation, Landesmittel) — nicht aber die Rechtsgrundlage ändern.
Rechtlich umstritten: Die Aufnahmeverweigerung durch das Land steht in Spannung zur bundesgesetzlichen Verteilungspflicht. Die Konfiszierung mitgeführter Vermögenswerte geht über die geltende Kostenbeteiligung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz hinaus. Die strafrechtliche Verfolgung von Kirchengemeinden wegen Kirchenasyls (S. 28–29) berührt die Religionsfreiheit und die geltende Verwaltungspraxis der Härtefallprüfung.

🚜 Ländlicher Raum, Landwirtschaft & Mobilität

„Freie Fahrt für freie Bürger" als Leitprinzip — kombiniert mit einem der weitreichendsten ÖPNV-Versprechen.

Der ländliche Raum erhält „höchste Priorität"; das Programm sagt zu, dass „keine Schule mehr geschlossen wird" und Heizen mit Öl und Holz sowie Diesel- und Benzinfahrzeuge möglich bleiben (S. 188). Gefordert werden eine verbindliche Mindestfinanzausstattung für jede Kommune und ein Sonderprogramm zum Abbau alter Kassenkredite — genannt werden 6,8 Milliarden Euro kommunales Minus bundesweit 2023 (S. 189) —, flächendeckendes schnelles Internet und die Schließung von Funklöchern sowie mobile Arztpraxen und Telemedizin (S. 191). Migranten sollen nicht mehr dezentral aufs Land verteilt werden (S. 191–192).

Verkehr: beschleunigter Straßenbau (A14, A143, B6n, Lückenschluss B190n, Ortsumfahrungen B2 Zeitz, B107, B184), verkürzte Planfeststellungsverfahren, Abschaffung des Verbandsklagerechts (S. 197–199). ÖPNV: kein Rückbau von Bahnhöfen, Reaktivierung stillgelegter Gleise (Heidebahn), ICE-Anschlüsse für Magdeburg, InterCity für Dessau-Roßlau, Erhalt der Harzer Schmalspurbahn, Deutschlandticket für alle Schüler mit Landeszuschüssen an die Kreise (S. 200–201). Radwege sollen ausgebaut, die Lastenrad-Förderung gestrichen und Behindertenparkplätze bei Überkapazität reduziert werden (S. 202–204). Landwirtschaft: Gleichbehandlung von Bio-, Öko- und konventionellen Betrieben, Renationalisierung der Agrarpolitik, Bundesratsinitiative gegen die EU-Wiederherstellungsverordnung, ein neues Agrarstrukturgesetz („Ackerland in Bauernhand"), Rücknahme des Wassercents auf Bewässerungswasser, Abschaffung des Wolfskompetenzzentrums und gezielte Bestandsregulation, keine Windräder im Wald, Verbot des Schächtens (S. 177–185).

Im Wortlaut
  • „Wir werden deshalb alles daran setzen, das Verbandsklagerecht wieder abzuschaffen." (S. 199)
  • „Wir werden als Landesregierung dafür sorgen, dass alle Schüler das Deutschlandticket erhalten und dazu den Kreisen finanzielle Zuschüsse gewähren, wenn sie die Finanzierung nicht aus eigenen Mitteln bewältigen können." (S. 201)
  • „Wir werden eine flächendeckende Versorgung mit schnellem Internet sicherstellen und Funklöcher stopfen, damit Unternehmen und Schulen auf dem Land zukunftsfähig bleiben." (S. 191)

Quelle: Kapitel XI „Landwirtschaft und Heimatpflege" (S. 176–185), XII „Ländlicher Raum und Kommunales" (S. 188–193), XIII „Verkehr und Infrastruktur" (S. 196–206).

Nicht in Landeshand: Die A14 und A143 werden vom Bund beziehungsweise der Autobahn GmbH des Bundes geplant und gebaut — das gilt für alle Parteien, die diese Projekte versprechen. Das Verbandsklagerecht ist Bundesrecht (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz) und zusätzlich völkerrechtlich durch die Aarhus-Konvention gebunden. Die Renationalisierung der EU-Agrarpolitik setzt EU-Rechtsänderungen voraus. Ein Agrarstrukturgesetz und ein Landeszuschuss zum Schüler-Deutschlandticket liegen dagegen tatsächlich in Landeskompetenz.

🤝 Soziales, Familie & Wohnen

Die finanziell umfangreichsten Zusagen des Programms — durchgehend gebunden an die Staatsangehörigkeit.

Familienpolitik steht im Zentrum. Ein Baby-Begrüßungsgeld von 2.000 Euro für die ersten beiden und 4.000 Euro für jedes weitere Kind wird an drei Bedingungen geknüpft: die deutsche Staatsbürgerschaft mindestens eines Elternteils, einen einjährigen Erstwohnsitz beider Eltern in Sachsen-Anhalt und die Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U7a (S. 11–12). Ein landeseigenes Familiengeld zahlt monatlich 50 Euro für das erste, 150 Euro für das zweite und 250 Euro für jedes weitere Kind unter denselben Voraussetzungen (S. 15). Eltern unter 40 mit mindestens einem Kind sollen einen zinsvergünstigten Kredit bis 300.000 Euro erhalten; für das erste danach geborene Kind werden 10.000 Euro, für jedes weitere 20.000 Euro erlassen (S. 14–15).

Weiter: kostenfreie Kitaplätze und kostenfreies Schulessen (S. 18), kostenloser Vereinssport bis 18 (S. 19), ein „Stolz-Pass" für freien Eintritt in Kultureinrichtungen (S. 19), Elternrechte in der Landesverfassung (Art. 11 Abs. 1a, S. 15). Wohnen: Wiederbelebung der 1:1-Kofinanzierung der Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau, Fortführung des Aufzugsprogramms, Förderung barrierereduzierten Wohnraums (S. 190), Sonderkredite für Altbausanierung (S. 58–59), Senkung der Grunderwerbsteuer (S. 228). Gleichstellung: Der Gleichstellungsbeauftragte soll durch einen „Familienbeauftragten" ersetzt (S. 11), kommunale Gleichstellungsbeauftragte durch Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes abgeschafft (S. 192) und Frauenquoten sowie Frauenförderprogramme an Hochschulen und bei der Polizei gestrichen werden (S. 94, 107). Kinderarmut, Rente und Mietrecht werden nicht eigenständig behandelt.

Im Wortlaut
  • „Als Zeichen der Unterstützung für angehende Eltern werden wir ein Baby-Begrüßungsgeld in Höhe von 2.000 Euro für die ersten beiden Kinder und von 4.000 Euro für jedes weitere Kind einführen." (S. 11)
  • „Zugangsvoraussetzung ist die deutsche Staatsbürgerschaft mindestens eines Elternteils und ein fester Erstwohnsitz beider Eltern in Sachsen-Anhalt seit mindestens einem Jahr." (S. 12)
  • „Ab Geburt erhalten Eltern für ihr erstgeborenes Kind monatlich 50 Euro, für ihr zweitgeborenes Kind monatlich 150 Euro und für jedes weitere Kind 250 Euro." (S. 15)
  • „Durch eine einfache Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes erreichen wir, dass die Gemeinden keine Gleichstellungsbeauftragten mehr ernennen müssen." (S. 192)
  • „Dieser pervers-linke, radikal feministische und individualistische Ungeist zersetzt dabei nicht nur traditionelle Familien- und Rollenbilder" (S. 17)

Quelle: Kapitel I „Familie und Kinder" (S. 10–23), Kapitel XII „Ländlicher Raum und Kommunales" (S. 188–193).

Rechtlich umstritten: Die Bindung von Familien- und Sozialleistungen an die deutsche Staatsangehörigkeit berührt das Diskriminierungsverbot des Art. 3 Grundgesetz sowie das europarechtliche Gebot der Gleichbehandlung von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern beim Zugang zu sozialen Vergünstigungen. Auch der Eigenheimkredit zielt ausdrücklich auf „die Wohneigentumsquote von deutschen Familien" (S. 14).
Leerstelle: Kinderarmut kommt im gesamten Programm nicht vor; Armut wird fast ausschließlich als Altersarmut infolge von Energiepreisen oder als „Armutseinwanderung" thematisiert. Auch Mindestlohn, Tarifbindung und Mietrecht fehlen — das Wort „Mindestlohn" kommt im Text nicht vor.

🖥️ Verwaltung, Digitalisierung & Finanzen

Der weitreichendste Verwaltungsumbau aller sieben Programme, bei striktem Bekenntnis zur Schuldenbremse.

Das Kapitel diagnostiziert ein „Bürokratiemonster" und einen „Verwaltungsfilz" (S. 210). Konkret gefordert werden: eine pauschale Ausgabenkürzung von mindestens 10 Prozent in allen Ministerien — die Bürokratiekosten seien in zehn Jahren um über 60 Prozent gestiegen —, eine Reduzierung der derzeit neun Ministerien, eine Senkung der Staatsquote auf maximal 45 Prozent des Bruttoinlandsprodukts, die vollständige Umstellung auf doppelte Buchführung, die Auflösung von Landesgesellschaften wie LENA und IMG, die vollständige Abschaffung des Landesverwaltungsamts, ein Ende jeder Landesförderung parteinaher Stiftungen, eine Zwei-für-eins-Regel bei Gesetzen mit vorheriger Kostenermittlung, eine verpflichtende Digitalisierung der Verwaltungsprozesse mit KI-Einsatz bei garantiertem menschlichem Ansprechpartner, die Nachbesetzung frei werdender Stellen nur im Ausnahmefall, eine Genehmigungsfiktion bei Fristüberschreitung und die Abschaffung des Beauftragten-Unwesens (S. 211–215).

Finanzpolitisch bekennt sich das Programm zur Schuldenbremse: Sondervermögen werden als „versteckte Schuldenhaushalte" abgelehnt und sollen rückabgewickelt werden; ein Haushaltstransparenzgesetz soll globale Minderausgaben untersagen (S. 231–232). Die Prüfrechte des Landesrechnungshofs sollen bis zum Endempfänger ausgeweitet werden, auch bei privatrechtlichen Trägern wie der AWO (S. 230). Das Finanzausgleichsgesetz soll grundlegend reformiert, die Finanzausgleichsmasse über das Mindestniveau angehoben und ein automatischer Konnexitätsausgleich verankert werden (S. 232). Die Ansiedlung von Rechenzentren wird ausdrücklich befürwortet (S. 206).

Im Wortlaut
  • „Die Kosten für die Bürokratie sind in den letzten zehn Jahren um über 60 Prozent explodiert … Deshalb fordern wir eine pauschale Ausgabenkürzung von mindestens 10 Prozent in allen Ministerien." (S. 211)
  • „Wir streben an, die Staatsquote in Sachsen-Anhalt zu senken und auf maximal 45 Prozent des BIP zu senken." (S. 212)
  • „Wir gewährleisten die Einhaltung der Schuldenbremse ohne Ausnahmen oder kreative Umwege." (S. 232)
  • „‚Sondervermögen' sind nichts anderes als versteckte Schuldenhaushalte. Sie dienen der Umgehung der Schuldenbremse" (S. 231)

Quelle: Kapitel XIV „Öffentlicher Dienst und Verwaltungsreform" (S. 210–215), Kapitel XVI „Finanzen und Steuern" (S. 228–232).

🗳️ Demokratie, Kultur & Medien

Mehr direkte Demokratie bei gleichzeitiger Einschränkung von Briefwahl, Rundfunk und Vereinsförderung.

Direkte Demokratie: Quoren und Hürden für Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide auf Landesebene sollen gesenkt, Fristen verlängert und digitale Unterschriftensammlungen ermöglicht werden (S. 136). Eine digitale Beteiligungsplattform für Online-Petitionen ist vorgesehen; ab 3.000 Unterstützern erhält der Petent Rederecht im Landtag (S. 133). Alle Ausschusssitzungen sollen live übertragen und Abstimmungen veröffentlicht werden (S. 137). Die Briefwahl soll generell eingeschränkt werden — künftig nur noch bei glaubhaft gemachter Verhinderung (S. 136). Der Verfassungsschutz soll auf klassische geheimdienstliche Aufgaben zurückgeführt und die Verfassungsschutzberichte abgeschafft werden (S. 131–132). Beim Versammlungsrecht sollen ein Erstanmelderprinzip mit Mindestdistanz und deutschsprachige Meinungsäußerungen auf Aufzügen gelten (S. 133–134).

Medien: Kündigung der Rundfunkstaatsverträge „als erste Amtshandlung", Abschaffung des Rundfunkbeitrags von 18,36 Euro monatlich beziehungsweise 220,32 Euro jährlich und Überführung in ein „Grundangebot" mit Abo-Optionen, Rückabwicklung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, Prüfung des Digital Services Act, Reform der Medienanstalt, Streichung der Förderung von Radio Corax (968.438,61 Euro zwischen 2019 und 2023) (S. 219–224). Kultur: eine Kampagne „#deutschdenken", ein Landesbeauftragter für Kriegerdenkmäler, Streichung des Zuschusses für das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste (73.500 Euro jährlich) und der Förderung der Evangelischen Akademie (70.000 Euro jährlich), Umbau der Landeszentrale für politische Bildung in ein „Landesinstitut für staatspolitische Bildung und kulturelle Identität", ein Gender-Verbot im amtlichen Sprachgebrauch, fünf Euro je Einwohner und Jahr für Brauchtum, eine lebenslange Ehrenrente von 150 Euro für Olympiasieger (S. 56–67).

Im Wortlaut
  • „Nach der Wahl erfolgt ein klarer Schnitt: Die Rundfunkstaatsverträge werden als erste Amtshandlung gekündigt, um echten Reformdruck zu erzeugen!" (S. 220)
  • „Wir werden deshalb als Landesregierung dafür sorgen, dass jeder Verein, der entweder institutionell oder projektbezogen mit Steuergeld gefördert werden will, ein glaubhaftes Bekenntnis zur demokratischen Ordnung und zu einer patriotischen Grundhaltung ablegen muss." (S. 135)
  • „Meinungsäußerungen auf öffentlichen Aufzügen haben deshalb grundsätzlich nur in deutscher Sprache zu erfolgen." (S. 133)
  • „Verfassungsschutzberichte, deren Informationswert gegen Null geht … gehören abgeschafft." (S. 132)
  • „Deshalb werden wir mit Staats- und Steuergeld vorwiegend solche Kunst fördern, die einen Beitrag zu deutscher Identitätsfindung leistet." (S. 60)

Quelle: Kapitel VIII „Demokratie und Bürgerrechte" (S. 130–139), Kapitel XV „Medien" (S. 218–224), Kapitel III „Kultur und Integration" (S. 54–67).

Rechtlich umstritten: Die Bindung öffentlicher Förderung an ein Bekenntnis zu einer „patriotischen Grundhaltung" (S. 135) und die Vorgabe, Kunstförderung solle vorwiegend „deutscher Identitätsfindung" dienen (S. 60), berühren die Kunst- und Meinungsfreiheit (Art. 5 GG). Die Vorgabe, Meinungsäußerungen auf Aufzügen hätten grundsätzlich in deutscher Sprache zu erfolgen (S. 133), berührt Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Ein neuer Straftatbestand für die öffentliche Verunglimpfung Deutschlands mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren (S. 126) wäre Bundesrecht und stünde in Spannung zur Rechtsprechung zur Meinungsfreiheit. Die Kündigung der Rundfunkstaatsverträge kann ein Land formal erklären; die Abschaffung des Rundfunkbeitrags erfordert die Zustimmung aller 16 Länder und steht unter den Vorgaben der Rundfunkrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das aus Art. 5 GG einen Anspruch der Anstalten auf funktionsgerechte Finanzierung ableitet.

Wer bezahlt das?

Das Programm enthält — wie alle sieben — keine Gesamtkostenrechnung und keine geschlossene Gegenfinanzierungsrechnung. Seine Finanzierungslogik ist die Umschichtung. Die Präambel formuliert das Prinzip: „Geld ist genug da, es wird nur an falscher Stelle ausgegeben!" (S. 7).

Entsprechend benennt das Programm ungewöhnlich konkret, welche bestehenden Ausgaben gestrichen werden sollen:

Streichposten laut ProgrammBetragSeite
Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern275 Mio. €S. 36
Wasserstoffnetz54 Mio. €S. 160
Migrationsberatung11 Mio. €S. 36
Landesenergieagentur (2023–2026)rund 10 Mio. €S. 156
„Willkommenskultur"4,9 Mio. €S. 37
Integrationslotsen1,2 Mio. €S. 47
Förderung Radio Corax (2019–2023)968.438,61 €S. 219
Deutsches Zentrum Kulturgutverluste73.500 €/JahrS. 57
Evangelische Akademie70.000 €/JahrS. 67

Dem stehen bezifferte Mehrausgaben gegenüber — unter anderem 100 Millionen Euro für die Abschiebeoffensive (S. 43), 180 Millionen Euro für Krankenhausinvestitionen (S. 237) und 9 Millionen Euro Feuerschutzsteuer-Mindestauszahlung (S. 114). Die größten Posten des Programms — Baby-Begrüßungsgeld, Familiengeld, kostenfreie Kitas, Eigenheimkredite, 7.500 Polizeistellen — sind im Programm nicht beziffert.

Zur Schuldenpolitik

Das Bekenntnis ist eindeutig: „Wir setzen auf planbare Entlastungen statt immer neuer Abgaben, auf ehrliche Budgets statt Taschenspielertricks und auf die Schuldenbremse zum Schutz der kommenden Generationen." (S. 228) und „Immer neue Schulden sind ein süßes Gift" (S. 228). Gleichzeitig sollen Steuern gesenkt werden (Grunderwerbsteuer von 5 auf 2,5 Prozent, Streichung der Biersteuer), keine neuen Abgaben erhoben werden (S. 229), die Staatsquote auf maximal 45 Prozent des BIP sinken (S. 212) und alle Ministerien mindestens 10 Prozent kürzen (S. 211). Für die kommunale Ebene gilt: „Wenn Berlin neue Aufgaben verteilt, muss es auch die Kosten dafür tragen." (S. 190) und einen „automatischen Konnexitätsausgleich" (S. 232).

Die offene Rechnung: Das Programm will gleichzeitig die Schuldenbremse strikt einhalten, Steuern senken, die Staatsquote deutlich absenken, in jedem Ministerium 10 Prozent kürzen — und neue, teils dauerhafte Leistungen einführen (Familiengeld, kostenfreie Kitas, 7.500 Polizeistellen, 180 Millionen Euro Krankenhausinvestitionen). Die genannten Streichposten summieren sich auf einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag; der Landeshaushalt umfasst rund 15,6 Milliarden Euro. Ob das aufgeht, lässt sich aus dem Programm allein nicht beantworten — es ist die naheliegendste Frage an dieses Programm, so wie sie sich in anderer Form auch an CDU und FDP (Steuersenkung plus Investitionen ohne Schulden) oder an Linke und BSW (neue Leistungen über Bundessteuern) stellen lässt.

Landeskompetenz-Check

Ein Landtag kann nicht alles beschließen, was in einem Landtagswahlprogramm steht. Das gilt für alle sieben Parteien — bei der AfD betrifft es allerdings auffällig viele der zentralen Vorhaben. Das Programm benennt in vielen Fällen selbst, dass es Bundesratsinitiativen braucht. Die folgende Übersicht ist ein Sachhinweis auf Zuständigkeiten, keine Bewertung der Ziele.

VorhabenZuständig ist
Abschaffung des Grundrechts auf Asyl (Art. 16a GG), Umwandlung in ein „Gnadenrecht" (S. 29); Abschaffung des subsidiären Schutzstatus (S. 36)Bund — Grundgesetzänderung mit Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat, zusätzlich unionsrechtlich gebunden
Zurückweisungen an den Außengrenzen, Aufnahmestopp für Nicht-EU-Ausländer (S. 27, 31)Bund — Grenzkontrollen liegen bei der Bundespolizei, die Verteilung folgt dem Königsteiner Schlüssel
Streichung des Geburtsortsprinzips, Rücknahme des Einbürgerungsgesetzes, Ausbürgerung Doppelstaatler (S. 38–39)Bund — Staatsangehörigkeitsrecht ist ausschließliche Bundesgesetzgebung
Senkung von Stromsteuer und Energiesteuer, Abschaffung von CO₂-Steuer und Emissionshandel (S. 156, 166, 169–170)Bund und EU. In Landeskompetenz liegen dagegen Grunderwerbsteuer und Biersteuer.
Aufhebung der Russland-Sanktionen, Inbetriebnahme von Nord Stream 1/2 (S. 144, 161–162)Bund und EU — Außenwirtschafts- und Sanktionspolitik
Austritt aus dem Pariser Klimaabkommen, Kündigung des Green Deal, Rückabwicklung des Bologna-Prozesses (S. 168, 95)Bund und EU — völkerrechtliche und europäische Verträge
Strafmündigkeit ab 12, Wegfall der „Heranwachsenden", neuer Straftatbestand zum Schutz des „Deutschtums", Rückabwicklung des NetzDG (S. 124, 126, 222)Bund — Strafrecht und Medienordnungsrecht
Abschaffung des Rundfunkbeitrags, Neuordnung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (S. 220)Alle 16 Länder gemeinsam über Staatsverträge, unter den Vorgaben der Rundfunkrechtsprechung des BVerfG. Die Kündigung eines Staatsvertrags kann ein Land allein erklären.
Rückführung ukrainischer Geflüchteter ins Asylbewerberleistungsgesetz, Anrechnung familiärer Pflege auf die Rente, Ersetzung des DRG-Systems (S. 48, 245, 240–241)Bund — Sozial- und Krankenversicherungsrecht
Renationalisierung der EU-Agrarpolitik, Aufhebung der EU-Wiederherstellungsverordnung (S. 177–178)EU

Was ein Landtag hier tatsächlich könnte: Schulstruktur und Lehrpläne, Polizeigesetz und Polizeistärke, Katastrophenschutz, Landesverwaltungsorganisation und Landesverwaltungsamt, Landesenergieagentur und Akzeptanzgesetz, Regionalplanung für Windenergie, Grunderwerbsteuer und Biersteuer, Landesfamilienleistungen, Krankenhausinvestitionen und Krankenhausplanung, Kommunalverfassungsgesetz, Landesförderrichtlinien, Kündigung von Staatsverträgen, Abschiebehaftplätze und die Organisation von Rückführungen. Das ist ein erheblicher Handlungsspielraum — er umfasst aber nicht die drei am prominentesten platzierten Ziele (Asylrecht, Energiewende-Rückbau, Rundfunkfinanzierung) in ihrer jeweils weitreichendsten Form.

Leerstellen & Sprache

Was im Programm nicht vorkommt

  • Kinderarmut — kommt nicht vor. Armut wird fast ausschließlich als Altersarmut infolge von Energiepreisen oder als „Armutseinwanderung" thematisiert.
  • Hebammen und Geburtshilfe — werden nicht behandelt; Geburtshilfe erscheint nur als gefährdete Leistungsgruppe.
  • Mindestlohn, Tarifbindung, Arbeitsmarktpolitik — fehlen weitgehend; das Wort „Mindestlohn" kommt im gesamten Text nicht vor.
  • Mietrecht und Mietpreisentwicklung — werden nicht behandelt; Wohnen erscheint ausschließlich als Eigentumsförderung und Altbausanierung.
  • Netzentgelte — nicht behandelt, obwohl höhere Strompreise im Osten als Problem benannt werden und alle sechs anderen Parteien dazu Position beziehen.
  • Videoüberwachung — nicht behandelt, obwohl es ein Standardthema im Feld Innere Sicherheit ist.
  • Barrierefreiheit — nur einmal indirekt erwähnt (barrierereduzierter Wohnraum, S. 190); schulische Inklusion soll beendet werden.
  • Erinnerungskultur zu NS-Zeit und DDR — nicht als eigenes Thema geführt; Gedenkstätten kommen nicht vor, wohl aber Kriegerdenkmäler (S. 57).

Charakteristische Formulierungen

Die Sprache eines Programms ist selbst eine Information. Diese Formulierungen sind für den Text prägend:

  • Durchgängige Bezeichnung der politischen Konkurrenz als „Altparteien"; dazu: „Die Diktatur der Altparteien ist im Moment noch nicht Realität." (S. 4)
  • „Der Osten ist kein schlechteres, er ist das bessere Deutschland." (S. 58)
  • „Die Kulturpolitik muss den Deutschen ihr Selbstbewusstsein zurückgeben." (S. 55)
  • „Der Islam gehört weder zu Deutschland noch zu Sachsen-Anhalt." (S. 65)
  • „Wenn wir uns dagegen wehren … bieten sie uns nur an, ihre schlechte Politik besser zu erklären." (S. 2–3)
  • „Hier ist unser Programm! Urteilt selbst, ob die AfD verboten gehört oder vielleicht doch besser gewählt." (S. 7)

Verfassungsschutz & Gerichte: der dokumentierte Stand

Dieser Abschnitt gibt wieder, was Behörden und Gerichte entschieden haben — mit Datum und Quelle. Er enthält keine eigene Bewertung. Wichtig für das Verständnis: Eine Verfassungsschutz-Einstufung ist eine behördliche Beobachtungskategorie, kein Gerichtsurteil über Verfassungswidrigkeit und kein Parteiverbot. Sie erlaubt der Behörde den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel. Über ein Parteiverbot kann nach Art. 21 Abs. 4 Grundgesetz allein das Bundesverfassungsgericht entscheiden, und zwar nur auf Antrag von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung.

Der Landesverband Sachsen-Anhalt

  • Status: „gesichert rechtsextremistische Bestrebung", eingestuft seit Oktober 2023. Zuvor war der Landesverband seit Januar 2021 als Verdachtsfall geführt worden.
  • Die Einstufung wurde im Verfassungsschutzbericht 2025 bestätigt, den die Innenministerin am 2. Juni 2026 vorstellte.
  • Begründet wurde sie unter anderem mit muslimfeindlichen, rassistischen und antisemitischen Äußerungen von Funktions- und Mandatsträgern, der Diffamierung von Migranten als „Invasoren" und „kulturfremde Versorgungsmigranten", dem Streben nach einem „ethnokulturell homogenen Staatsvolk", Forderungen zur Abschaffung der parlamentarischen Demokratie sowie antisemitischen Verschwörungsbegriffen.
  • Der Landesverband klagt gegen die Einstufung. Das Verfahren ist beim Verwaltungsgericht Magdeburg anhängig und ruht, bis das Kölner Verfahren zur Bundespartei abschließend entschieden ist.
  • Dieselbe Kammer des VG Magdeburg entschied 2025 in drei waffenrechtlichen Verfahren (1 A 149/23 MD, 1 A 191/23 MD, 1 A 201/23 MD), die AfD Sachsen-Anhalt sei eine Vereinigung, die Ziele gegen die verfassungsmäßige Ordnung verfolgt, und bestätigte den Entzug von Waffenerlaubnissen zweier aktiver und eines früheren Mitglieds. Das Gericht attestierte der Partei eine „kämpferisch-aggressive Haltung" gegenüber Verfassungsgrundsätzen.
  • Das rechtsextremistische Personenpotenzial im Land stieg laut Verfassungsschutzbericht von rund 4.000 auf rund 5.100 Personen; rund 70 Prozent des gesamten extremistischen Personenpotenzials entfallen auf den Rechtsextremismus.

Die Bundespartei

  • Das Bundesamt für Verfassungsschutz stufte die Bundespartei 2025 als „gesichert rechtsextremistisch" ein. Die AfD ging dagegen vor.
  • Mit Beschluss vom 26. Februar 2026 (Az. 13 L 1109/25, Eilverfahren) untersagte das Verwaltungsgericht Köln dem BfV vorläufig, die AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung" einzustufen und dies öffentlich bekanntzugeben. Begründung: Es bestehe zwar ein „starker Verdacht" verfassungsfeindlicher Bestrebungen, aber keine hinreichende Gewissheit einer die Partei prägenden verfassungsfeindlichen Grundtendenz.
  • Die Bundespartei gilt damit weiterhin als Verdachtsfall. Eine Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen ist möglich; das Hauptsacheverfahren ist weiterhin anhängig, ein Entscheidungstermin ist offen.
  • Laut einer Recherche von correctiv.org vom 17. Juni 2026 ist die AfD in fünf Bundesländern als „gesichert rechtsextremistisch" eingestuft — darunter Sachsen-Anhalt.
Was das Programm selbst dazu sagt: Die AfD will den Verfassungsschutz „auf klassische geheimdienstliche Aufgaben" zurückführen und die Verfassungsschutzberichte abschaffen (S. 131–132): „Verfassungsschutzberichte, deren Informationswert gegen Null geht … gehören abgeschafft." (S. 132) Spitzenkandidat Ulrich Siegmund hat darüber hinaus angekündigt, die Abschaffung des Verfassungsschutzes prüfen zu lassen. Der Verfassungsschutz ist eine Landesbehörde; das Bundesverfassungsschutzgesetz verpflichtet die Länder allerdings, eine solche Behörde zu unterhalten.
Einordnung für die Wahlentscheidung: Ob und wie stark man diese Einstufung gewichtet, ist eine persönliche Entscheidung — sie ersetzt keine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Programm, und sie wird von einer Behörde vorgenommen, deren Bewertung derzeit gerichtlich überprüft wird. Was sich sachlich festhalten lässt: Es handelt sich um eine dokumentierte, gerichtlich bislang nicht aufgehobene Einstufung des Landesverbands, die von zwei unabhängigen Instanzen — dem Landesverfassungsschutz und in anderer Sache dem VG Magdeburg — begründet worden ist. SPD und Grüne fordern in ihren Programmen ein Verbotsverfahren über den Bundesrat; CDU, FDP, Linke und BSW tun das nicht.

Kritische Fragen an dieses Programm

Diese Fragen sind kein Einwand gegen die Partei, sondern Prüfsteine. Sie sind so formuliert, dass sich derselbe Maßstab an jedes der sieben Programme anlegen ließe — die entsprechenden Fragen an CDU, SPD, Grüne, Linke, BSW und FDP finden sich auf den jeweiligen Seiten und im Finanzierungs-Quervergleich.

  1. Wie geht die Rechnung auf? Das Programm will gleichzeitig die Schuldenbremse strikt einhalten, die Grunderwerbsteuer halbieren, die Staatsquote auf 45 Prozent senken, in jedem Ministerium 10 Prozent kürzen — und ein monatliches Familiengeld, kostenfreie Kitas, 7.500 Polizeistellen und 180 Millionen Euro Krankenhausinvestitionen finanzieren. Die genannten Streichposten liegen im dreistelligen Millionenbereich, der Landeshaushalt bei rund 15,6 Milliarden Euro.
  2. Was bleibt, wenn der Bund nicht mitzieht? Die drei prominentesten Ziele — Abschaffung des Asyl-Grundrechts, Rückbau der Energiewende, Abschaffung des Rundfunkbeitrags — brauchen Mehrheiten im Bundesrat, im Bundestag oder in allen 16 Ländern. Welcher Teil des Programms wäre allein aus Magdeburg umsetzbar?
  3. Wie soll die Aufnahmeverweigerung praktisch funktionieren? Die Verteilung von Asylsuchenden auf die Länder folgt dem bundesgesetzlichen Königsteiner Schlüssel. Was passiert, wenn ein Land die Aufnahme verweigert, die Verteilung aber bundesrechtlich fortbesteht?
  4. Was folgt aus dem Ende der Inklusion für die UN-Behindertenrechtskonvention? Sie ist für Deutschland völkerrechtlich verbindlich und bindet auch die Länder in ihrer Schulgesetzgebung.
  5. Wie verträgt sich die Staatsangehörigkeitsbindung von Familienleistungen mit dem Gleichheitssatz? Art. 3 GG und das EU-Recht zur Gleichbehandlung von Unionsbürgern beim Zugang zu sozialen Vergünstigungen setzen hier Grenzen. Ist eine Alternative vorgesehen, falls Gerichte die Regelung kassieren?
  6. Wie wird der Fachkräftemangel gedeckt? Das Programm lehnt Zuwanderung als Antwort ausdrücklich ab und setzt stattdessen auf Geburtenpolitik. Deren Wirkung auf den Arbeitsmarkt setzt frühestens in etwa zwei Jahrzehnten ein. Was trägt die Lücke bis dahin?
  7. Wie soll die Stromversorgung ohne Windkraftausbau gesichert werden? Das Moratorium stoppt neue Genehmigungen, Kohle soll länger laufen und später mit Importbraunkohle betrieben werden, Kernkraft ist Bundesrecht. Wie sieht die Bilanz für die Zeit dazwischen aus — und was bedeutet das für die Netzentgelte, die das Programm nicht behandelt?
  8. Wer entscheidet über die „patriotische Grundhaltung"? Vereinsförderung soll an ein entsprechendes Bekenntnis geknüpft werden. Nach welchen Kriterien, durch welche Stelle und mit welchem Rechtsschutz für abgelehnte Vereine?
  9. Was folgt aus der Kündigung der Rundfunkstaatsverträge? Ein Land kann kündigen; das Bundesverfassungsgericht leitet aus Art. 5 GG aber einen Anspruch der Anstalten auf funktionsgerechte Finanzierung ab und hat Länder in der Vergangenheit dazu verurteilt. Womit rechnet das Programm für den Fall einer erfolgreichen Klage?
  10. Wie soll ohne Verfassungsschutzberichte informiert werden? Das Programm will sie abschaffen und den Verfassungsschutz zurückführen — dieselbe Behörde, die den Landesverband eingestuft hat. Wie wird die Unabhängigkeit dieser Entscheidung in einer Regierungskonstellation gewährleistet?

Quellen

Primärquelle

  • AfD Sachsen-Anhalt: „Das Land zuerst." — Regierungsprogramm zur Landtagswahl 2026. Beschlossen auf dem Landesparteitag am 11. April 2026 in Magdeburg. 253 Seiten, 17 Kapitel. Herausgeber: AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt, Magdeburg; V.i.S.d.P. Patrick Harr (S. 257). Alle Zitate und Seitenangaben in den Abschnitten „Steckbrief" bis „Leerstellen & Sprache" beziehen sich auf dieses Dokument.

Zu Kandidat, Umfragen und politischer Lage

Zur Verfassungsschutz-Einstufung und den Gerichtsverfahren

Hinweis: Diese Seite ist ein Informationsangebot, keine Wahlempfehlung und keine Bewertung der politischen Ziele der AfD. Sie referiert den Inhalt des Wahlprogramms mit Seitenangaben, damit alles nachprüfbar ist, und ergänzt ihn um dokumentierte Fakten zu Kandidat, Umfragen und Verfassungsschutz-Einstufung. Hinweise auf Landeskompetenz und rechtliche Umstrittenheit benennen, welche Hürden ein Vorhaben nehmen müsste — sie sind kein Urteil über seine politische Berechtigung. Die kritischen Fragen am Ende sind Prüfsteine, die sich mit demselben Maßstab an jedes Programm richten lassen; entsprechende Fragen an die anderen Parteien finden sich auf deren Seiten. Stand: 20. August 2026. Gerichtsverfahren, insbesondere zur Einstufung der Bundespartei, sind offen und können sich bis zum Wahltag ändern.
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