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Partei im Detail · Landtagswahl Sachsen-Anhalt 2026

Die Linke Sachsen-Anhalt

Das Wahlprogramm „Wir sind der Pol der Hoffnung" im Detail — Positionen, Zahlen, Zitate und die Fragen, die sich daraus ergeben

Stand: 20. August 2026 Grundlage: Programm-Volltext, 150 Seiten

Wie diese Seite zu lesen ist: Sie referiert, was im Wahlprogramm der Linken Sachsen-Anhalt steht — mit Zahlen, wörtlichen Zitaten und Seitenangaben, damit alles nachprüfbar ist. Sie enthält keine Wahlempfehlung und keine Bewertung der Ziele. Wo Vorhaben rechtlich umstritten sind oder nicht in der Zuständigkeit eines Bundeslandes liegen, ist das gekennzeichnet — das ist ein Sachhinweis darauf, welche Hürden ein Vorhaben nehmen müsste, kein Urteil darüber, ob es wünschenswert ist.

Am Ende stehen Fragen, die man an dieses Programm stellen kann. Sie sind so formuliert, dass sie sich mit demselben Maßstab auch an jedes andere Programm stellen ließen — die entsprechende Seite zur AfD ist nach exakt derselben Struktur aufgebaut.

Steckbrief

Umfrage August 2026
12–14 %drittstärkste Kraft in allen Umfragen
Ergebnis 2021
11,0 %12 Sitze, kein Direktmandat
Trend
legt zu — die einzige bisherige Oppositionspartei neben der AfD, die in Umfragen gewinnt
Spitzenkandidatin
Eva von Angern, 49 Jahre
Programmumfang
150 Seiten, Präambel und 19 Kapitel
Beschlossen
14. März 2026, 2. Tagung des 10. Landesparteitags
Mitglieder im Land
rund 4.200
Regierungserfahrung
1994–2002 Tolerierung der SPD-Minderheitsregierung („Magdeburger Modell"), seither Opposition
Koalitionsaussage
keine ausdrückliche Ausschlussaussage gefunden; CDU und FDP schließen eine Zusammenarbeit mit ihr aus
Landesvorsitz
Janina Böttger und Hendrik Lange

Die Spitzenkandidatin: Eva von Angern

Eva von Angern, 49 Jahre, Juristin. Sie sitzt seit 2002 im Landtag von Sachsen-Anhalt und ist damit die dienstälteste der sieben Spitzenkandidatinnen und -kandidaten dieser Wahl; seit 2020 führt sie die Fraktion der Linken. Nach 2021 tritt sie zum zweiten Mal als Spitzenkandidatin an. Sie hat sich über die Jahre als profilierte Kritikerin der AfD positioniert. Verheiratet, zwei Kinder.

Anders als bei CDU, SPD und FDP kommt sie nicht aus einem Regierungsamt — die Linke ist seit 2002 durchgehend in der Opposition. Anders als bei AfD und BSW verfügt sie über 24 Jahre parlamentarische Erfahrung im Landtag. Der Landesvorsitz liegt bei Janina Böttger und Hendrik Lange; der Landesverband zählt rund 4.200 Mitglieder und ist damit der mitgliederstärkste unter den kleineren Parteien im Land.

Was die Partei im Kern will

Das Programm versteht sich als Gegenentwurf zu einer als Spar- und Kürzungspolitik beschriebenen Landespolitik der letzten Jahrzehnte. Es setzt durchgängig auf öffentliche Investitionen, den Ausbau des Sozialstaats und Rekommunalisierung statt Privatisierung. Umverteilung und demokratische Mitbestimmung — im Betrieb, in der Kommune, an Hochschulen, bei der Energiewende — ziehen sich als Querschnittsthemen durch alle Kapitel. Migration und Vielfalt werden ausdrücklich als demografische Überlebensfrage des Landes gerahmt. Frieden und die Ablehnung von Aufrüstung stehen als erstes Kapitel am Anfang — eine Gemeinsamkeit mit dem BSW-Programm.

Der Text ist bewusst ansprechend und persönlich geschrieben und schließt fast jedes Kapitel mit der Formel „Wir sind der Pol der Hoffnung" ab — sie kommt 33 Mal im Dokument vor. Der Einstieg ist ungewöhnlich informell: „Klingt gut? Dann schnappen Sie sich eine rote Fassbrause und lesen Sie weiter, gerne jede einzelne Zeile" (S. 12).

Die fünf zentralsten Vorhaben

  1. Steuer- und Finanzwende — Bundesratsinitiative für eine Vermögenssteuer von 1 Prozent auf Vermögen über einer Million Euro (erwarteter Landesertrag bis zu 2 Milliarden Euro jährlich), Reform der Erbschaftssteuer, Gemeindewirtschaftssteuer, kommunaler Schuldenschnitt
  2. Gesundheit in öffentlicher Hand — Rettungsschirm für Krankenhäuser von 300 Millionen Euro, kommunaler Klinikverbund mit Landesbeteiligung, Abschaffung der Fallpauschalen, Rekommunalisierung privater Kliniken
  3. Bildungsoffensive — beitragsfreie Kita mit Zehn-Stunden-Rechtsanspruch und Personalschlüssel 1:3 beziehungsweise 1:7,5, rund 1.200 Schulsozialarbeitsstellen, zehnjährige Vollzeitschulpflicht, Gemeinschaftsschule als zweite Säule
  4. Sozialgarantie — Kindergrundsicherung von mindestens 630 Euro, Mindestrente 1.400 Euro, Rentenniveau 53 Prozent, Landespflegegeld 1.500 Euro jährlich, Vergabemindestlohn 16,50 Euro
  5. Klimaneutralität bis 2035 — verbindliches CO₂-Budget, ÖPNV mittelfristig zum Nulltarif, Energienetze in öffentliche Hand, klare Absage an Atomkraft
Selbstbeschreibung: „Alle wollen regieren. Wir wollen aktiv verändern und unser Land zukunftsfähig machen." (S. 12)

Alle Themen im Detail

💼 Wirtschaft, Industrie & Strukturwandel

Aktive Industriepolitik mit Staatsbeteiligung statt Subventionen — Förderung nur gegen Gegenleistung.

Das Programm fordert eine „aktive, demokratische Industriepolitik", die Beschäftigung sichert und regionale Wertschöpfung stärkt (S. 89). Kern ist ein Wirtschafts- beziehungsweise Investitionsfonds für den sozial-ökologischen Umbau, der Unternehmen langfristige Kredite oder Beteiligungen gegen Gesellschaftsanteile bietet und Gewinne reinvestiert; Förderungen sollen an Tarifbindung, Standortgarantie und Qualifizierungsprogramme gekoppelt werden (S. 90). Ein Landesprogramm „Klimaschutz in der Industrie" soll kleinen und mittleren Unternehmen Zuschüsse und zinslose Kredite gewähren.

Branchenspezifisch nennt das Programm die Automobilbranche mit rund 30.000 Beschäftigten — Diversifizierung in Batterietechnologie, Leichtbau und Schiene, ein Rettungsschirm für systemrelevante Zulieferer —, die Chemie- und Grundstoffindustrie „von Leuna bis Schkopau" mit Transformationsverträgen und grüner Wasserstoffinfrastruktur, ein Landesprogramm „Handwerk 2035" samt kostenfreier Meisterqualifikation sowie Maschinenbau und Tourismus (S. 91–95). Arbeitsmarktpolitisch gefordert werden ein Vergabemindestlohn von 16,50 Euro gekoppelt an Inflation und Tarifentwicklung, eine Ausbildungsumlage mit mindestens 80 Prozent der tariflichen Ausbildungsvergütung, sechs Wochen Urlaub, langfristig die 35-Stunden-Woche bei vollem Lohn und Mitentscheidungsrechte der Betriebsräte bei Investitions- und Standortfragen (S. 86–87). Zum Strukturwandel kritisiert das Programm die Mittelverteilung des Landes.

Im Wortlaut
  • „Weniger als die Hälfte der Landesmittel für den Strukturwandel gehen an betroffene Landkreise und wenn, haben die geförderten Projekte wenig bis gar nichts mit dem Strukturwandel zu tun." (S. 89)
  • „einen Vergabemindestlohn von 16,50 Euro pro Stunde, gekoppelt an Inflation und Tarifentwicklungen" (S. 86)
  • „Wenn Betriebe in die Krise geraten, erhalten Beschäftigte das Recht, sie kollektiv oder genossenschaftlich zu übernehmen." (S. 90)

Quelle: Kapitel 10 „Industriepolitik/Wirtschaftspolitik" (S. 86–95), Kapitel 3 „Gerechte Finanzen" (S. 17–19).

Leerstelle: Intel und der Umgang mit dem gescheiterten Chipfabrik-Projekt kommen im gesamten Programm nicht vor — obwohl es das wirtschaftspolitische Großthema der Legislatur war. Großansiedlungen werden nur indirekt über die Wasserpolitik adressiert: „Großprojekte nur zulassen, wenn ein belastbares Wasserkonzept vorliegt" (S. 126). Damit teilt die Linke diese Leerstelle mit CDU, SPD und Grünen.
Landeskompetenz: Ein Vergabemindestlohn liegt tatsächlich in Landeshand — Länder dürfen bei eigenen Aufträgen Mindestlöhne vorschreiben. Ein Investitionsfonds mit Unternehmensbeteiligungen ist ebenfalls Landessache, unterliegt aber dem EU-Beihilferecht.

⚡ Energie & Klima

Klimaneutralität bis 2035 mit verbindlichem CO₂-Budget — eines von nur zwei Programmen mit einer Jahreszahl.

Ziel sind 100 Prozent erneuerbarer Strom und eine klimaneutrale Wärmeversorgung (S. 105). Das Programm will ein verbindliches CO₂-Budget mit einem Pfad zur Klimaneutralität bis 2035, eine verpflichtende Klimawirkungsprüfung für politische Entscheidungen und einen Nachhaltigkeitsbeirat (S. 121). Klimaschutz soll kommunale Pflichtaufgabe werden und über das Finanzausgleichsgesetz dauerhaft finanziert werden; Landesliegenschaften sollen bis 2035 klimaneutral bewirtschaftet werden.

Beim Ausbau: ein Flächenziel von 2,2 Prozent für Windenergie, Repowering auch außerhalb von Vorranggebieten, Photovoltaik-Priorität auf Dächern mit Solarpflicht für Neubauten, Agri-Photovoltaik, Konversionsflächen zuerst, Balkonkraftwerke für Mieterinnen und Mieter (S. 107). Windkraft im Wald nur „auf Kahlflächen und Flächen mit geringer ökologischer Wertigkeit" (S. 116). Preisseitig: ein verpflichtender Sockeltarif für Strom und Wärme, Wiedereinführung der Strompreisaufsicht, gesetzliches Verbot von Strom- und Gassperren, ein Härtefallfonds, eine deutliche Senkung der Netzentgelte, Prüfung von Strompreiszonen, Absenkung der Stromsteuer auf 0,1 Cent je Kilowattstunde (S. 106–107). Strukturell: Weiterentwicklung der Landesenergieagentur zu einer Landesenergiegesellschaft, Förderung von Stadtwerken, Landwerken und Energiegenossenschaften, Energienetze in öffentliche Hand. Wärme und Speicher: Abwärmenutzung, Großwärmepumpen, ein Energieeffizienzfonds, Passivhausstandard für Neubauten. Gaskraftwerke nur als Brücke mit H2-ready-Auflage und maximal 1.000 Volllaststunden.

Im Wortlaut
  • „ein verbindliches CO₂-Budget für Sachsen-Anhalt festlegen, das den Pfad zur Klimaneutralität bis 2035 klar beschreibt" (S. 121)
  • „die Netzentgelte deutlich senken und damit die regionale Ungerechtigkeit abbauen, dass wir in Sachsen-Anhalt mehr bezahlen als in anderen Bundesländern" (S. 107)
  • „eine klare Absage an Atomkraft und Debatten, die Vergangenheit verklären und wieder umweltschädliche Energieerzeugung etablieren wollen" (S. 106)
  • „Strom- und Gassperren gesetzlich verbieten, weil Strom und eine warme Wohnung ein Grundrecht sind" (S. 106)

Quelle: Kapitel 14 „Energie" (S. 105–109), Kapitel 16 „Umwelt und Klima" (S. 120–127).

Nicht in Landeshand: Stromsteuer und Netzentgeltsystematik sind Bundesrecht (Bundesnetzagentur, Energiewirtschaftsgesetz); der Zuschnitt von Strompreiszonen wird auf EU-Ebene entschieden. Ein gesetzliches Verbot von Strom- und Gassperren berührt das bundes- und europarechtlich geregelte Grundversorgungsrecht. In Landeshand liegen dagegen: das Klimaschutzgesetz, das CO₂-Budget, die Regionalplanung mit Flächenzielen, die Solarpflicht über die Landesbauordnung und die Landesenergiegesellschaft.
Leerstelle: Ein eigener Kohleausstiegstermin wird nicht genannt. Kohle kommt im gesamten Programm nur einmal beiläufig vor (Spree-Wassermangel als Folge des Kohleausstiegs, S. 126). Auch zu den Strukturwandelmitteln für das Mitteldeutsche Revier findet sich keine Aussage. Zum Vergleich: Die Grünen nennen den 31.12.2034, die CDU hält an 2038 fest.

🏫 Bildung & Schule

Der personalintensivste Bildungsplan aller Programme — mit rund 1.200 zusätzlichen Schulsozialarbeitsstellen.

Das Programm konstatiert eine „verheerende" Bilanz von über zwei Jahrzehnten CDU-Regierungen; die Lehrkräftezahl sinke Jahr für Jahr, immer mehr Schulen könnten die Stundentafel nicht mehr vollständig erfüllen (S. 26, 33). Kita: uneingeschränkter Rechtsanspruch auf zehn Stunden ganztägige Betreuung, Beitragsfreiheit, Personalschlüssel 1:3 in der Krippe und 1:7,5 im Kindergarten, kostenlose Mittagsversorgung sowie ein neues Finanzierungssystem, das den Gemeindeanteil aufhebt und Planung und Finanzierung bei Landkreisen und kreisfreien Städten bündelt; Mehrkosten trägt das Land vollständig (S. 29).

Schule: Schulsozialarbeit gesetzlich verstetigen mit einem Schlüssel von einer Stelle je 150 Schülerinnen und Schülern ab dem Schuljahr 2028/29 — rund 1.200 Vollzeitstellen —, multiprofessionelle Teams, Wiedereinführung der zehnjährigen Vollzeitschulpflicht, berufspraktischer Unterricht in der Sekundarstufe I, Abschaffung von Kopfnoten, keine Kriminalisierung von Schulabsentismus. Strukturell: Gemeinschaftsschulen als „zweite Säule", künftig auch mit Fachhochschulreife und Fachoberstufe; mittelfristig ein System aus Gemeinschaftsschulen und Gymnasien ohne Schullaufbahnempfehlung; Aufhebung der Mindestjahrgangsstärken, Absenkung der Mindestjahrgangsstärke in der gymnasialen Oberstufe auf 50 (S. 31–32). Lehrkräfte: Personalschlüssel im Schulgesetz, Umstellung der Lehramtsausbildung von vier Schulformen auf zwei Schulstufen, 200 zusätzliche Erstsemesterplätze in Magdeburg, zusätzliche Seminarstandorte in Dessau, Gardelegen oder Stendal und Halberstadt, Anwärtersonderbezüge, Altersermäßigung ab 60 (S. 33–34). Hochschulen: keine Kürzungen trotz sinkender Studierendenzahlen, Ablehnung von Studiengebühren, Masterplatzgarantie, mittelfristig ein 9-Euro-, langfristig ein 0-Euro-Semesterticket, eine Zivilklausel im Landeshochschulgesetz, Erhalt beider Medizinischer Fakultäten und Universitätsklinika in öffentlicher Hand (S. 35–41).

Im Wortlaut
  • „jedes Kind einen uneingeschränkten Rechtsanspruch auf eine ganztägige Betreuung in Kindertageseinrichtungen von 10 Stunden hat" (S. 29)
  • „für den Einsatz von Schulsozialarbeiter:innen ab dem Schuljahr 2028/29 einen Personalschlüssel von einer Schulsozialarbeitsstelle für jeweils 150 Schüler:innen festschreiben und somit ca. 1.200 Vollzeitstellen zur Verfügung stellen" (S. 28)
  • „In Sachsen-Anhalt ist inzwischen mehr als die Hälfte aller öffentlichen Schulen geschlossen worden." (S. 32)

Quelle: Kapitel 5 „Bildungsgerechtigkeit schaffen" (S. 26–35), Kapitel 6 „Studieren. Forschen. Bleiben." (S. 35–42).

Landeskompetenz: Bildung ist Kernkompetenz der Länder — praktisch alles hiervon könnte ein Landtag beschließen. Der begrenzende Faktor ist hier nicht die Zuständigkeit, sondern die Finanzierung und die Verfügbarkeit von Fachkräften: 1.200 zusätzliche Schulsozialarbeitsstellen und ein Kita-Schlüssel von 1:3 setzen voraus, dass genügend qualifiziertes Personal auf dem Arbeitsmarkt vorhanden ist.

🏥 Gesundheit & Pflege

Die weitreichendste Rekommunalisierungsagenda aller Programme — mit einem bezifferten Rettungsschirm.

Das Programm beschreibt den Rückgang von 72 Krankenhäusern (1991) auf 44 und eine Reduzierung der Betten um mehr als 11.200 (S. 48). Kernforderung ist die „Entökonomisierung": Krankenhäuser sollen nach Bedarf und Qualität finanziert werden, Fallpauschalen beziehungsweise das DRG-System sollen vollständig abgeschafft und durch Selbstkostendeckung ersetzt werden; die Betriebskosten sollen die Krankenkassen vollständig tragen (S. 48, 53). Vorgeschlagen wird ein kommunaler Klinikverbund mit Holding und dauerhafter Landesbeteiligung, der unter anderem das Klinikum Magdeburg, das Klinikum Dessau, das Harzklinikum, das Carl-von-Basedow-Klinikum und das Gesundheitszentrum Bitterfeld/Wolfen umfassen könnte, sowie ein Rekommunalisierungsfonds und der Entzug des Versorgungsauftrags von privaten Betreibern, die die Versorgung nicht sicherstellen (S. 49).

Ein Rettungsschirm von 300 Millionen Euro soll die ausbleibende Investitionsförderung ausgleichen; vom Bund wird eine jährliche Investitionspauschale von bis zu 2,5 Milliarden Euro gefordert. Jeder Standort außer Psychiatrien soll eine Notaufnahme erhalten. Ländliche Versorgung: Umwandlung stationärer Einrichtungen in ambulant-stationäre beziehungsweise intersektorale Gesundheitszentren, MVZ-Absicherung für Genthin und Havelberg, eine Landes-Kinderarztquote, eine Landeszahnarztquote, weitere Landarztquoten, mehr Studienplätze und eine Aufweichung des Numerus clausus, Medimobil und Telemedizin. Pflege: rund 200.000 Menschen mit Pflegegrad und etwa 58.000 Pflegebeschäftigte; gefordert werden eine solidarische Pflegevollversicherung auf Bundesebene ohne Eigenanteile, die Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze, ein Landespflegegeld von mindestens 1.500 Euro pro Jahr, die vollständige Übernahme der Investitionskosten durch das Land und die Überführung von Pflegeeinrichtungen in öffentliche oder gemeinnützige Trägerschaft (S. 55–57).

Im Wortlaut
  • „1991 gab es im Land 72 Krankenhäuser, aktuell sind es noch 44." (S. 48)
  • „einen Rettungsschirm für Krankenhäuser von 300 Mio. Euro vom Land, um die ausbleibende Investitionsförderung auszugleichen und weitere Insolvenzen und Schließungen zu verhindern" (S. 52)
  • „ein Landespflegegeld von mindestens 1500 Euro pro Jahr einführen." (S. 56)
  • „den Entzug des Versorgungsauftrags an private Betreiber, wenn sie die Versorgung nicht mehr sicherstellen können, und Rückführung des Krankenhauses in die öffentliche Hand" (S. 49)

Quelle: Kapitel 7, Abschnitte „Flächendeckende medizinische Versorgung" und „Pflegebedürftigkeit darf nicht arm machen!" (S. 47–57).

Geteilte Zuständigkeit: Der 300-Millionen-Rettungsschirm, die Krankenhausplanung, Landarztquoten, Studienplätze und das Landespflegegeld liegen tatsächlich in Landeshand. Die Abschaffung der Fallpauschalen und eine solidarische Pflegevollversicherung sind dagegen Bundesrecht (SGB V und XI) — das Land kann hier nur über den Bundesrat wirken. Die Überführung privater Kliniken und Pflegeeinrichtungen in öffentliche Trägerschaft berührt zudem Art. 12 und 14 Grundgesetz (Berufs- und Eigentumsfreiheit) und wäre im Einzelfall zu begründen und gegebenenfalls zu entschädigen.

👮 Innere Sicherheit & Justiz

Der niedrigste Personalaufwuchs aller Parteien — dafür der weitreichendste Umbau der Kontrollstrukturen.

Sicherheitspolitisch setzt das Programm auf „Sicherheit durch Solidarität" und Prävention: „Jeder Euro, den wir in Bildung, Jugendarbeit und soziale Programme investieren, spart später Kosten für Polizei und Justiz" (S. 134). Gefordert werden 500 neue Polizeistellen bis 2030, eine Arbeitszeitreduktion für Polizeikräfte auf 38 Stunden über eine Bundesreform des Beamtengesetzes, eine Präventionspolizei, mobile Polizeistationen im ländlichen Raum sowie spezialisierte Einheiten gegen Cybercrime, Wirtschaftskriminalität und Hasskriminalität (S. 127–128, 134).

Grundrechtlich: eine unabhängige Polizeibeschwerdestelle mit eigenen Ermittlungsbefugnissen, eine individuelle Kennzeichnungspflicht, automatischer Bodycam-Einsatz bei Schusswaffen- oder Tasereinsatz, die Veröffentlichung aller relevanten Polizeistatistiken und ein unabhängiges Meldesystem gegen rechtsextreme Umtriebe in Sicherheitsbehörden. Abgelehnt werden Gesichtserkennung zur Massenüberwachung und automatisierte Datenanalysesoftware wie Palantir. Der Verfassungsschutz soll langfristig in eine „Agentur für Demokratie und Menschenrechte" umgewandelt und V-Personen nach Thüringer Vorbild abgeschaltet werden (S. 129–130). Katastrophenschutz: dezentrale Leitstellen, ein neues Trainings- und Einsatzgelände in Heyrothsberge, Reform und langfristige Abschaffung der Amtshilfekostenregelung, 72-Stunden-Selbstvorsorge-Aufklärung, Katastrophenschutz-Leuchttürme. Feuerwehren: zweckgebundene Landeszuweisungen statt „Förderlotto", ein Landesprogramm „Kleine Wehren – Bestand sichern", voller Lohnersatz bei Einsätzen auch für Selbstständige, Berücksichtigung von Feuerwehrdienstzeiten bei der Rente (S. 132–133). Justiz: mehr Personal, E-Akte, staatlich finanzierte „Mediationshilfe", Schwerpunktstaatsanwaltschaften gegen rechtsextreme Straftaten und geschlechtsspezifische Gewalt, eine Bundesratsinitiative für Femizide als Mordmerkmal in § 211 StGB, Abschaffung von Ersatzfreiheitsstrafen, offener Vollzug als Regelvollzug, Ablehnung von Warnschussarrest und Privatisierungen im Justizvollzug (S. 135–141).

Im Wortlaut
  • „500 neue Polizeistellen bis 2030 bedeuten nicht nur mehr Präsenz auf der Straße, sondern vor allem mehr Zeit für echte Bürger:innennähe." (S. 128)
  • „Die Einführung einer automatisierten Datenanalysesoftware wie Palantir lehnen wir konsequent ab – das ist eine rote Linie für den Schutz von Grundrechten." (S. 129)
  • „Ein Verfassungsschutz in seiner jetzigen Form ist überflüssig." (S. 129)
  • „Den braunen Sumpf trocknen wir nicht mit immer mehr Überwachung aus, sondern mit lebendiger Demokratie vor Ort." (S. 15)

Quelle: Kapitel 17 „Innenpolitik" (S. 127–134), Kapitel 18 „Justiz" (S. 135–141).

Nicht in Landeshand: Das Bundesverfassungsschutzgesetz verpflichtet die Länder, eine Verfassungsschutzbehörde zu unterhalten — eine vollständige Umwandlung in eine „Agentur für Demokratie und Menschenrechte" wäre in dieser Form nicht ohne Bundesrecht möglich. Strafrechtsänderungen (Femizid als Mordmerkmal, Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe) sind Bundesrecht; das Programm nennt hierfür überwiegend selbst Bundesratsinitiativen. Polizeistärke, Polizeigesetz, Kennzeichnungspflicht, Beschwerdestelle, Katastrophenschutz und Justizorganisation liegen dagegen beim Land.
Leerstelle: Der Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt wird im Programm nicht erwähnt — die Begriffe „Anschlag" und „Weihnachtsmarkt" kommen im Text nicht vor. Damit teilt die Linke diese Leerstelle mit CDU, SPD, Grünen, BSW und FDP; nur die AfD behandelt das Ereignis ausführlich.

🌍 Migration & Integration

Migration wird ausdrücklich als demografische Überlebensfrage des Landes gerahmt.

Das Kapitel rahmt Zuwanderung als Voraussetzung dafür, dass Sachsen-Anhalt nicht weiter schrumpft: „Ohne Zuwanderung ist das Schrumpfen der Bevölkerung garantiert", „jede zweite offene Stelle bleibt unbesetzt" (S. 97). Konkret sollen das Aufnahmegesetz reformiert und ein Integrationsbudget aufgelegt werden, aus dem Kommunen unbürokratisch Mittel für Willkommensinitiativen, Patenschaftsmodelle und Begegnungszentren erhalten; „One-Stop-Shops" sollen Zuständigkeiten bündeln (S. 97–98).

Sprachkurse sollen unabhängig von Aufenthaltsstatus und Alter allen Zugewanderten offenstehen, mit wohnortnahen Präsenzkursen als Regel und anschließenden berufsbezogenen Kursen, auch im ländlichen Raum; Sprachförderung soll ab der Kita ansetzen. Ausländische Berufsabschlüsse sollen binnen sechs Monaten anerkannt werden, ergänzt um eine zwölfmonatige Brückenqualifizierung für Ärztinnen und Ärzte, Ingenieurinnen und Ingenieure sowie Handwerkerinnen und Handwerker, dazu ein Landesprogramm Arbeitsförderung mit kommunalem Budget und vereinfachtem Arbeitserlaubnisverfahren (S. 98–100). Die Bezahlkarte soll durch ein verpflichtendes Basiskonto ersetzt werden. Der öffentliche Dienst soll eine Diversitätsstrategie erhalten, interkulturelle Kompetenz schulen und einen landesweiten Sprachmittlerservice einrichten. Zum Asylrecht heißt es, das Recht auf Asyl, der Schutz vor Abschiebung und das Recht auf Familiennachzug seien „nicht verhandelbar" (S. 100); queere Geflüchtete sollen Asyl erhalten (S. 25). Frontex soll abgeschafft werden (S. 96). Zur Arbeitsmigration werden Kontrollen von Leiharbeit, Werkverträgen und Subunternehmen in Landwirtschaft, Bau und Logistik gefordert.

Im Wortlaut
  • „Die diskriminierende Bezahlkarte wird durch ein verpflichtendes Basiskonto ersetzt." (S. 98)
  • „Das Recht auf Asyl, der Schutz vor Abschiebung und das Recht auf Familiennachzug sind für uns nicht verhandelbar." (S. 100)
  • „20,3 Prozent der Menschen mit ausländischem Pass sind arbeitslos – das ist mehr als doppelt so viel wie in der Gesamtbevölkerung (9 Prozent)." (S. 99)
  • „Die hier aufwachsenden Kinder und Jugendlichen sind für uns nicht 2. Generation Migrant:innen, sondern erste Generation Sachsen-Anhalter:innen!" (S. 96)

Quelle: Kapitel 12 „Die Heimat der Zukunft gemeinsam hier gestalten" (S. 96–100), ergänzend Kapitel 10 (S. 88–89) und 11 (S. 95–96).

Nicht in Landeshand: Aufenthalts- und Asylrecht sind Bundesrecht; Frontex ist eine EU-Agentur, deren Abschaffung ein Bundesland nicht bewirken kann. Die Bezahlkarte, die Ausgestaltung des Aufnahmegesetzes, Sprachkurs- und Integrationsbudgets, die Anerkennungsverfahren und die Ausländerbehörden liegen dagegen im Zugriff des Landes — hier könnte ein Landtag tatsächlich handeln.
Leerstelle: Einbürgerung kommt im Programm nicht vor; Abschiebepraxis, Rückführungen und Dublin-Verfahren werden nur in einem Satz gestreift. Das Programm ist damit sehr klar in der Grundhaltung, aber sparsam bei der Frage, wie mit abgelehnten Asylanträgen praktisch umzugehen wäre.

🚜 Ländlicher Raum, Landwirtschaft & Mobilität

ÖPNV als kommunale Pflichtaufgabe und mittelfristig zum Nulltarif — das weitreichendste Mobilitätsversprechen im Feld.

Verkehr: Rückgrat einer neuen Mobilitätskultur soll ein vernetzter Umweltverbund sein; der ÖPNV soll kommunale Pflichtaufgabe werden, jede Gemeinde angeschlossen und Rufbusse gesetzlich ermöglicht werden. In einem ersten Schritt sollen günstige Ganzjahres-Tickets für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Freiwilligendienstleistende und Studierende sowie Sozialtickets kommen, langfristig ein kostenfreier ÖPNV für alle; die Bundes-Regionalisierungsmittel sollen zu 100 Prozent in Bus und Bahn fließen (S. 101–102). Schiene: Trassensicherung stillgelegter Strecken, Reaktivierung von Haltepunkten, Elektrifizierung, S-Bahn Merseburg–Leipzig, Fernverkehrsanbindung für Dessau und eine Fernverkehrsverbindung Magdeburg–Berlin. Straße: Erhalt vor Neubau, mehr Tempo-30-Abschnitte, kommunale Entscheidungsfreiheit über Geschwindigkeiten, ein bundesweites Tempolimit auf Autobahnen; keine neuen Autobahnen, kein weiterer Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle, ein konsequentes Nachtflugverbot (S. 104–105).

Landwirtschaft: ein Agrarstrukturgesetz zur Begrenzung von Bodenpreisen, ein landesweites Verbot von Share Deals, das dauerhafte Ende der BVVG-Privatisierung, ein öffentlicher Bodenfonds, Vergaberegeln für regionale Lebensmittel in Kantinen, Kitas, Schulen und Kliniken, ein Ende von Mega-Schlachthöfen und exportorientierter Fleischerzeugung, eine Bundesratsinitiative für Bestandsobergrenzen (S. 110–112). Wolf: faktenbasierte Politik, staatlich getragener Herdenschutz, vollständige Entschädigung bei Rissen, gezielte Entnahmen nur bei wiederholten Rissen nach Ausschöpfung aller Schutzmaßnahmen, keine pauschalen Abschussquoten (S. 112). Ökologie: Ökolandbau von rund 10 auf mindestens 30 Prozent, ein Sonderprogramm „Wildbienen", ein Landesfonds für Entsiegelung, ein Douglasienanteil von höchstens 30 Prozent, Verkauf von Landeswald ausgeschlossen. Dorfentwicklung: Förderung von Imkerei, Angelvereinen und Kleingärten, eine Kulturpauschale für Kommunen unter 25.000 Einwohnern, Ausweitung von Rufbussen nach dem Modell „harzbewegt-Taxi".

Im Wortlaut
  • „jede Gemeinde an den öffentlichen Personennahverkehr anschließen" (S. 101)
  • „ein Agrarstrukturgesetz für Sachsen-Anhalt, das Bodenpreise begrenzt und Landkonzentration verhindert" (S. 111)
  • „den Anteil ökologisch bewirtschafteter Flächen von derzeit rund 10 auf mindestens 30 Prozent steigern" (S. 113)

Quelle: Kapitel 13 „Verkehrspolitik" (S. 101–105), Kapitel 15 „Landwirtschaft" (S. 109–119).

Gemischt: Der ÖPNV als kommunale Pflichtaufgabe, ein Agrarstrukturgesetz, ein Bodenfonds und die Verwendung der Regionalisierungsmittel liegen in Landeshand. Ein bundesweites Tempolimit ist Bundesrecht (Straßenverkehrsordnung); ein Verbot von Share Deals greift in Gesellschafts- und Steuerrecht des Bundes ein. Kostenfreier ÖPNV für alle ist rechtlich möglich, aber eine reine Finanzierungsfrage — das Programm beziffert die Kosten nicht.
Leerstelle: Ein eigener Abschnitt zum Breitband- und Glasfaserausbau fehlt; digitale Teilhabe wird über Endgeräte, Sozialtarife und Beratung gedacht, nicht über Infrastrukturausbau. In einem Flächenland mit Funklöchern ist das eine bemerkenswerte Auslassung — alle sechs anderen Parteien behandeln den Netzausbau ausdrücklich.

🤝 Soziales, Familie & Wohnen

Feste Beträge statt Zielformeln — und die einzige Partei mit einer Landeswohnungsbaugesellschaft im Programm.

Armut wird als Querschnittsthema behandelt. Gefordert werden eine sanktionsfreie Grundsicherung, eine armutsfeste Mindestrente von 1.400 Euro, eine Kindergrundsicherung von mindestens 630 Euro pro Monat für alle Kinder — statusunabhängig, einschließlich Kindern nach dem Asylbewerberleistungsgesetz —, bis zu deren Einführung ein „Landes-Kinderteilhabe-Ausgleich", ein Landesaktionsplan zur Armutsbekämpfung und mobile „Bürokratie-Lotsen" (S. 42–43, 45, 63–64). Für Ältere: Anhebung des Rentenniveaus auf 53 Prozent, eine Erwerbstätigenversicherung, ein „Gerechtigkeitsfonds" für ehemalige DDR-Beschäftigte, ein Seniorenmitwirkungsgesetz, Senioren-Tickets, Wohnungstausch und Förderung altersgerechten Umbaus; das Programm nennt 28,6 Prozent Einwohnerinnen und Einwohner über 65 Jahre und 60 Prozent der Renten 2024 unter der Armutsgrenze.

Familie: Anspruch auf 24 Monate Elterngeld für Alleinerziehende, bedingungsloser Unterhaltsvorschuss, Abschaffung der Kindergeldanrechnung, eine Vier-Tage-Woche bei gleichbleibendem Lohn, Erhalt aller Kita-, Schul- und Hortstandorte, Ombudsstellen in allen Landkreisen. Wohnen: eine Verordnung für einen angespannten Wohnungsmarkt zur Ermöglichung der Mietpreisbremse, Fördermittel nur für unbefristet gebundenen sozialen Mietwohnungsbau, Gründung einer Landeswohnungsbaugesellschaft, ein Rekommunalisierungsfonds, Abschaffung der Modernisierungsumlage, Ende der Grundsteuerumlage auf Mieterinnen und Mieter, Bescheidung von Wohngeldanträgen binnen sechs Wochen, Verhinderung von Zwangsräumungen und Energiesperren, ein Gesetz gegen Zweckentfremdung, ein neues Stadtumbauprogramm bis 2035 (S. 82–85). Behinderung und Inklusion: Barrierefreiheit „als verbindliches Recht, nicht als Kann-Regelung", ein verbindliches Ausbauprogramm für alle ÖPNV-Haltestellen (S. 66). Gleichstellung: konsequente Umsetzung des Frauenfördergesetzes, ein modernes Gleichstellungsgesetz, ein Paritégesetz, Abschaffung des Eigenanteils in Frauenschutzhäusern, eine Monitoringstelle zur Istanbul-Konvention (S. 19–24).

Im Wortlaut
  • „eine armutsfeste, eigenständige und sanktionsfreie Kindergrundsicherung in Höhe von mindestens 630 Euro pro Monat für alle Kinder" (S. 45)
  • „60 Prozent der Renten im Land lagen 2024 unter der bundesweiten Armutsgrenze, obwohl die Mehrheit der Rentner:innen mehr als 40 Beitragsjahre gearbeitet haben." (S. 44)
  • „mit einem Paritégesetz für Sachsen-Anhalt dafür sorgen, dass mindestens die Hälfte der Landtagsmandate und der Mitglieder der Landesregierung weiblich sind" (S. 20)

Quelle: Kapitel 4 „Gleichstellung" (S. 19–25), Kapitel 7 „Sozialer Frieden braucht soziale Gerechtigkeit" (S. 42–68), Kapitel 9 „Kommunalpolitik und Wohnen" (S. 82–85).

Rechtlich umstritten: Vergleichbare Paritätsgesetze wurden in Brandenburg und Thüringen von den dortigen Landesverfassungsgerichten für nichtig erklärt — ein Landesgesetz in Sachsen-Anhalt stünde vor derselben Frage. Bemerkenswert im Vergleich: Die Grünen fordern in ihrem Programm ausdrücklich ein „verfassungskonformes" Paritätsgesetz und reagieren damit auf diese Rechtsprechung. Ebenfalls heikel ist die Forderung nach einem automatischen Entzug des Sorge- und Umgangsrechts „bei Gewalttaten … für mindestens sechs Monate" (S. 24): Ein Automatismus ohne Einzelfallprüfung berührt Art. 6 Grundgesetz und das Familienrecht des Bundes.
Nicht in Landeshand: Kindergrundsicherung, Mindestrente, Rentenniveau, Erwerbstätigenversicherung und die Abschaffung der Kindergeldanrechnung sind Bundesrecht — das Programm sieht deshalb einen „Landes-Kinderteilhabe-Ausgleich" als Übergangslösung vor, der tatsächlich in Landeskompetenz läge. Auch die Mietpreisbremse ist Bundesrecht; die Verordnung zur Feststellung eines angespannten Wohnungsmarkts erlässt aber das Land — an dieser Stelle ist die Forderung präzise auf die Landeskompetenz zugeschnitten. Die Landeswohnungsbaugesellschaft und das Zweckentfremdungsgesetz liegen ebenfalls beim Land.

🖥️ Verwaltung, Digitalisierung & Finanzen

Umverteilung als Finanzierungsquelle — und der detaillierteste Digitalisierungsteil aller Programme.

Finanzpolitisch fordert das Programm eine Bundesratsinitiative zur Wiedereinführung der Vermögenssteuer mit 1 Prozent auf Vermögen über einer Million Euro, aus der es bis zu 2 Milliarden Euro jährlich für Sachsen-Anhalt erwartet, eine Reform der Erbschafts- und Schenkungssteuer und die Weiterentwicklung der Gewerbesteuer zu einer Gemeindewirtschaftssteuer mit einem einheitlichen Freibetrag von 24.500 Euro (S. 17–18). Kommunalfinanzen: eine aufgabengerechte Finanzausstattung nach dem Grundsatz „Wer bestellt, der zahlt und zwar die ganze Rechnung!", das Ersetzen der Vielzahl von Förderprogrammen durch eine kommunale Pauschalförderung nach objektiven Kriterien — Einwohnerzahl, Finanzkraft, Fläche und Siedlungsstruktur, soziale Faktoren, Investitionsbedarfe —, eine stärkere Dynamisierung des kommunalen Finanzausgleichs und ein Schuldenschnitt für kommunale Altschulden auf Bundesebene (S. 78–81). Zur Beteiligung der Kommunen an der Landesgesetzgebung werden feste Mitwirkungsrechte, ein Beteiligungsportal und verbindliche Verhandlungstermine gefordert.

Digitalisierung: Verdoppelung des IT-Sicherheitspersonals auf Landesebene, verbindliche Notfallpläne, eine Anlaufstelle für Kommunen, Ablehnung von Palantir; ein verpflichtender Digital-Check für neue Gesetze, eine systematische Prozessanalyse vor jeder Digitalisierung; eine verpflichtende KI-Folgenabschätzung, ein öffentliches KI-Register, eine unabhängige KI-Prüf- und Beschwerdestelle, ein Verbot vollautomatisierter Entscheidungen bei existenzsichernden Leistungen und eine Beweislastumkehr bei algorithmischer Leistungsverweigerung (S. 142–144). Digitale Souveränität: Vorrang für Open Source, Bestandsaufnahme aller US-Software, Verbot der Neuanschaffung von Software unter dem US Cloud Act, Migration der E-Mail-Systeme, Ablösung von Microsoft Office; mindestens 100 IT-Stipendien jährlich, IT-Zulagen, sieben Tage Bildungsurlaub für digitale Kompetenzen. Personalpolitisch gilt eine Personalgarantie: keine Kündigungen wegen Digitalisierung (S. 145). Digitale Teilhabe: Rechtsanspruch auf bezahlbaren Internetzugang, ein Sozialtarif von maximal 20 Euro monatlich für 100 Mbit/s, 20 Millionen Euro Startkapital für Geräteförderung, „Digital-Points", Beibehaltung analoger Alternativen.

Im Wortlaut
  • „Eine Vermögenssteuer von 1 Prozent auf Vermögen über einer Million Euro würde Sachsen-Anhalt jedes Jahr bis zu 2,0 Milliarden Euro bringen" (S. 17)
  • „einen Schuldenschnitt auf Bundesebene für mehr ‚Beinfreiheit' in den Kommunen" (S. 79)
  • „die Einführung eines Sozialtarifs: Maximum 20 Euro/Monat für 100 Mbit/s für Empfänger:innen von Sozialleistungen" (S. 149)
  • „eine Beweislastumkehr: Wenn ein Algorithmus eine Leistung verweigert, muss die Behörde nachweisen, dass die Entscheidung korrekt war – nicht die betroffene Person" (S. 144)

Quelle: Kapitel 3 „Gerechte Finanzen" (S. 17–19), Kapitel 9 „Kommunalpolitik" (S. 76–82), Kapitel 19 „Digitalisierung" (S. 142–150).

Nicht in Landeshand: Vermögenssteuer, Erbschaftsteuerreform und Gemeindewirtschaftssteuer sind Bundesgesetzgebung — das Programm formuliert das ausdrücklich als Bundesratsinitiative. Auch der kommunale Schuldenschnitt wird auf Bundesebene verortet. Das Verbot der Neuanschaffung von Software, die dem US Cloud Act unterliegt, berührt Vergaberecht und EU-Binnenmarktregeln zur Nichtdiskriminierung. Die kommunale Pauschalförderung, das Finanzausgleichsgesetz, der Digital-Check, das KI-Register und die Open-Source-Strategie liegen dagegen in Landeshand.

🗳️ Demokratie, Kultur & Medien

Wahlalter 14, ein progressiver Rundfunkbeitrag und eine bezifferte Medienoffensive — die detaillierteste Medienpolitik aller sieben Programme.

Direkte Demokratie: Erleichterung aller Formen direkter Demokratie, Absenkung der Quoren bei Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden, ein neues Instrument der Einwohnerinitiative — ab 1.000 Einwohnerinnen und Einwohnern müssen sich Fachausschüsse befassen —, Zustimmungsquoren für Einwohneranträge auf maximal 1 Prozent und für Bürgerbegehren auf maximal 5 Prozent, Absenkung des aktiven Wahlalters auf kommunaler und Landesebene auf 14 Jahre; zusätzlich ein Bürgerbeauftragter oder eine Bürgerbeauftragte als Schnittstelle zwischen Bevölkerung und Verwaltung (S. 13–16). Ehrenamt: ein Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts, ein Ehrenamtsfonds, ein Kommunalbudget und eine landesweite Ehrenamtskarte. Politische Bildung soll deutlich mehr Mittel erhalten; jede und jeder Jugendliche soll bis zum Ende der Schulzeit mindestens einmal eine NS-Gedenkstätte besuchen können, Gedenkstättenfahrten in der Sekundarstufe I sollen verbindlich im Lehrplan verankert werden (S. 15, 70).

Kultur: ein Landesförderprogramm für kulturelle Teilhabe, verbindliche Mindesthonorare für Künstlerinnen und Künstler, Ausstellungshonorare, Erhöhung und Dynamisierung des Kulturbudgets, langfristige institutionelle statt Projektförderung, ein Musikschul-, Bibliotheks- und Restauratorengesetz, freier Museumseintritt für Kinder, eine Kulturpauschale für den ländlichen Raum, Förderung von Klubs und Musikspielstätten (S. 69–71). Medien: Kritik an der Marktkonzentration — nur noch die Bauer Media Group beherrscht den Tageszeitungsmarkt —, ein progressiver Rundfunkbeitrag von maximal 10 Euro für Haushalte bis 30.000 Euro Jahreseinkommen, eine Journalismus-Stiftung mit 20 Millionen Euro, kommunale Medienförderung von 5 Millionen Euro jährlich, ein Anti-Konzentrations-Gesetz mit einer Marktanteilsgrenze von 30 Prozent, Ausbau von „MDR Sachsen-Anhalt Heute" auf 45 Minuten, ein Prozent der Rundfunkbeiträge (rund 90 Millionen Euro) zweckgebunden für mitteldeutsche Gemeinschaftsaufgaben, ein Gehaltsdeckel für Intendantinnen und Intendanten, ein Gesamtplan „100 Millionen Euro Medien-Offensive" über fünf Jahre (S. 72–75). Sport: ein Investitionsstau bei Hallen- und Freibädern von fast 300 Millionen Euro; jedes dritte Kind kann am Ende der Grundschule nicht sicher schwimmen (S. 66–68).

Im Wortlaut
  • „dass das aktive Wahlalter auf kommunaler und Landesebene auf 14 Jahre gesenkt wird." (S. 14)
  • „Der monatliche Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro belastet Geringverdienende überproportional stark." (S. 72)
  • „Anti-Konzentrations-Regelungen begrenzen den Marktanteil einzelner Medienunternehmen auf maximal 30 Prozent." (S. 73)
  • „Unser ambitioniertes Ziel: 90 Prozent Vertrauen in öffentlich-rechtliche Medien bis 2030 gegenüber aktuell 54 Prozent." (S. 73)

Quelle: Kapitel 2 „Demokratie" (S. 13–17), Kapitel 8 „Kultur und Medien" (S. 69–75), Sportabschnitt in Kapitel 7 (S. 66–68).

Landeskompetenz: Ein Wahlalter von 14 Jahren erforderte eine Änderung der Landesverfassung, die in Art. 42 das Wahlalter regelt — also eine Zweidrittelmehrheit im Landtag, die eine Partei mit 12 bis 14 Prozent allein nicht herstellen kann. Rundfunkbeitrag und MDR-Struktur sind über Staatsverträge aller Länder beziehungsweise der MDR-Staatsvertragsländer geregelt; auch ein „Modellprojekt Progressiver Rundfunkbeitrag mit Testlauf in zwei Landkreisen" (S. 74) wäre staatsvertraglich zu klären. Kulturförderung, politische Bildung, Ehrenamtsgesetz und die Absenkung kommunaler Quoren liegen dagegen beim Land.

Wer bezahlt das?

Das Programm enthält an mehreren Stellen konkrete Beträge, aber — wie alle sieben — keine geschlossene Gegenfinanzierungsrechnung für das Gesamtprogramm.

Bezifferte Posten im ProgrammBetragSeite
Erwarteter Ertrag der Vermögenssteuer für Sachsen-Anhaltbis zu 2,0 Mrd. €/JahrS. 17
Rettungsschirm für Krankenhäuser300 Mio. €S. 52
Medien-Offensive über fünf Jahre (20/20/60 Mio. €)100 Mio. €S. 74
Startkapital Geräteförderung digitale Teilhabe20 Mio. €S. 149
Landespflegegeld je pflegebedürftiger Personmind. 1.500 €/JahrS. 56
Vergabemindestlohn16,50 €/StundeS. 86
Schulsozialarbeit ab 2028/29ca. 1.200 VollzeitstellenS. 28

Die Finanzierungslogik

Sie ruht auf drei Säulen: höhere Steuereinnahmen durch Umverteilung, Rekommunalisierung statt Privatisierung und bewusst in Kauf genommene zusätzliche Kreditaufnahme. Das Programm formuliert das ausdrücklich:

  • „Auch wenn die Zinsen heute höher als in der Niedrigzinsphase sind, bleibt eine kreditfinanzierte Investition in Bildung, soziale Infrastruktur und Klimaschutz sinnvoll. Mit einer durchdachten Risiko- und Kostenbewertung, langfristiger Tilgungsplanung und strategischem Einsatz der Mittel können wir antizyklisch handeln" (S. 18)
  • „Eine kurzfristige höhere Verschuldung wird durch unsere steuerpolitischen Änderungen und die Förderung der Binnenwirtschaft langfristig kompensiert." (S. 19)
  • „Kürzungen in den Bereichen Soziales und Umwelt wird es mit uns nicht geben, ebenso wenig den Abbau öffentlicher Infrastruktur oder Personalabbau im öffentlichen Dienst." (S. 19)
  • „Grundlage unserer Finanzpolitik ist die bedingungslose Ablehnung der Privatisierung öffentlichen Eigentums. Wir setzen uns aktiv für die Rekommunalisierung strategischer Infrastruktur ein." (S. 19)

Vorgeschlagen wird zudem ein Investitionsprogramm „Zukunft Sachsen-Anhalt" sowie eine zur Investitionsbank weiterentwickelte Landesbank mit demokratisch gesteuerten Investitionsmitteln und einem Regional-Investitionsfonds (S. 18–19).

Die offene Rechnung: Der Begriff „Schuldenbremse" kommt im gesamten Programm nicht vor — es gibt keine ausdrückliche Aussage dazu, wie mit der in Grundgesetz und Landesverfassung verankerten Regel umgegangen werden soll, obwohl das Programm zugleich höhere Verschuldung einplant. Der mit Abstand größte Einnahmeposten, die Vermögenssteuer mit erwarteten 2 Milliarden Euro jährlich, setzt eine Mehrheit im Bundesrat und im Bundestag voraus, die ein Landtag nicht herstellen kann; bis dahin fehlt dieser Betrag. Ob das aufgeht, lässt sich aus dem Programm allein nicht beantworten — es ist die naheliegendste Frage an dieses Programm, so wie sie sich in anderer Form auch an CDU und FDP (Steuersenkung plus Investitionen ohne neue Schulden) oder an die AfD (Schuldenbremse plus Steuersenkung plus neue Familienleistungen) stellen lässt.

Landeskompetenz-Check

Ein Landtag kann nicht alles beschließen, was in einem Landtagswahlprogramm steht. Das gilt für alle sieben Parteien. Das Linke-Programm benennt den Bundesbezug in vielen Fällen selbst und formuliert entsprechende Vorhaben ausdrücklich als Bundesratsinitiative — das ist bemerkenswert transparent, ändert aber nichts an der Hürde.

VorhabenZuständig ist
Vermögenssteuer, Erbschaftsteuerreform, Gemeindewirtschaftssteuer (S. 17–18, 79)Bund — Steuergesetzgebung; das Programm nennt selbst die Bundesratsinitiative
Rentenniveau 53 Prozent, Mindestrente 1.400 Euro, Erwerbstätigenversicherung (S. 42, 44)Bund — gesetzliche Rentenversicherung
Kindergrundsicherung 630 Euro, sanktionsfreie Grundsicherung, Elterngeldregelungen (S. 42, 45)Bund — Sozialgesetzgebung. Das Programm sieht deshalb einen „Landes-Kinderteilhabe-Ausgleich" als Übergangslösung vor, der in Landeskompetenz läge.
Asylrecht, Abschiebungsschutz, Familiennachzug, Abschaffung von Frontex (S. 96, 100)Bund und EU — Aufenthalts- und Asylrecht; Frontex ist eine EU-Agentur
Abschaffung der Fallpauschalen, solidarische Pflegevollversicherung, Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze (S. 53, 56)Bund — SGB V und XI. Krankenhausinvestitionen und -planung liegen dagegen beim Land.
Rundfunkbeitrag, MDR-Struktur, Intendantengehälter (S. 73–74)Alle 16 Länder gemeinsam bzw. die MDR-Staatsvertragsländer
Militärausgaben, Wehrpflicht, Aufrüstung, militärische Nutzung von Flughäfen und Truppenübungsplätzen (S. 12–13)Bund — Verteidigungs- und Außenpolitik nach Art. 73 GG
Strafrechtsänderungen: Femizid als Mordmerkmal, Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe, Entkriminalisierung von „Containern", Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen (S. 138–140, 38)Bund — Strafrecht; überwiegend selbst als Bundesratsinitiative benannt
Verbot von Strom- und Gassperren, Stromsteuersenkung, Netzentgelte (S. 106–107)Bund und EU — Energiewirtschaftsrecht und Grundversorgung
Landesweites Verbot von Share Deals beim Erwerb landwirtschaftlicher Betriebe (S. 111)Greift in Gesellschafts- und Steuerrecht des Bundes ein

Was ein Landtag hier tatsächlich könnte: Kita-Rechtsanspruch, Beitragsfreiheit und Personalschlüssel, Schulstruktur und 1.200 Schulsozialarbeitsstellen, Lehramtsausbildung, Krankenhausrettungsschirm und Krankenhausplanung, Landarzt- und Kinderarztquoten, Landespflegegeld, Vergabemindestlohn, Klimaschutzgesetz mit CO₂-Budget und Flächenzielen, Solarpflicht über die Landesbauordnung, Landesenergiegesellschaft, ÖPNV als kommunale Pflichtaufgabe und Sozialtickets, Agrarstrukturgesetz und Bodenfonds, Landeswohnungsbaugesellschaft, Zweckentfremdungsgesetz, Verordnung zum angespannten Wohnungsmarkt, Polizeistärke und Kennzeichnungspflicht, kommunaler Finanzausgleich und Pauschalförderung, Open-Source-Strategie, Kulturförderung, Ehrenamtsgesetz. Das ist ein sehr erheblicher Handlungsspielraum — er umfasst allerdings nicht den größten Einnahmeposten (Vermögenssteuer) und nicht die Sozialleistungsbeträge, die das Programm am prominentesten nennt.

Leerstellen & Sprache

Was im Programm nicht vorkommt

  • Intel und der High-Tech-Park — kommen nicht vor, obwohl es das wirtschaftspolitische Großthema der Legislatur war.
  • Der Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt — wird nicht erwähnt; die Begriffe „Anschlag" und „Weihnachtsmarkt" kommen im Text nicht vor.
  • Breitband- und Glasfaserausbau — kein eigener Abschnitt; digitale Teilhabe wird über Endgeräte, Sozialtarife und Beratung gedacht, nicht über Infrastruktur.
  • Ein Kohleausstiegstermin — fehlt; Kohle wird nur einmal beiläufig erwähnt. Auch zu den Strukturwandelmitteln für das Mitteldeutsche Revier findet sich nichts.
  • Einbürgerung — kommt nicht vor; Abschiebepraxis und Dublin-Verfahren werden nur in einem Satz gestreift.
  • Schuldenbremse und Landesschuldenstand — werden weder beziffert noch ausdrücklich benannt, obwohl das Programm höhere Verschuldung einplant.
  • Verwaltungs- oder Gebietsreform — nicht thematisiert; Verwaltungsmodernisierung erscheint fast ausschließlich als Digitalisierungs- und Personalthema.
  • Videoüberwachung — nicht ausdrücklich behandelt; abgelehnt wird stattdessen Gesichtserkennung zur Massenüberwachung.

Charakteristische Formulierungen

Die Sprache eines Programms ist selbst eine Information. Das Linke-Programm ist auffällig informell und adressiert die Leserschaft direkt:

  • Die Leitformel „Wir sind der Pol der Hoffnung." schließt fast jedes Kapitel ab — 33 Vorkommen im Dokument.
  • „Klingt gut? Dann schnappen Sie sich eine rote Fassbrause und lesen Sie weiter, gerne jede einzelne Zeile" (S. 12)
  • „Alle wollen regieren. Wir wollen aktiv verändern und unser Land zukunftsfähig machen." (S. 12)
  • „Wer Millionen besitzt, kann und soll einen gerechten Beitrag leisten" (S. 17)
  • „Wer bestellt, der zahlt und zwar die ganze Rechnung!" (S. 78) — wiederkehrende Formel zur Konnexität
  • „Die hier aufwachsenden Kinder und Jugendlichen sind für uns nicht 2. Generation Migrant:innen, sondern erste Generation Sachsen-Anhalter:innen!" (S. 96)

Wiederkehrende Instrumente als Erkennungsmerkmal: mobile „Bürokratie-Lotsen" (vier Vorkommen, S. 43, 45, 57, 63) und quantifizierte Zielmarken auch dort, wo sie ungewöhnlich sind — etwa „90 Prozent Vertrauen in öffentlich-rechtliche Medien bis 2030" (S. 73).

Bilanz & Einordnung

Regierungserfahrung in Sachsen-Anhalt: Von 1994 bis 2002 tolerierte die PDS als Vorgängerpartei die SPD-geführte Minderheitsregierung unter Reinhard Höppner — das sogenannte „Magdeburger Modell". Sie war dabei nicht an der Regierung beteiligt, sondern sicherte deren Mehrheiten im Landtag. Seit 2002 ist die Partei durchgehend in der Opposition. Anders als CDU, SPD, FDP und Grüne trägt sie damit keine Mitverantwortung für die Bilanz der vergangenen Legislaturperioden — sie kann aber auch keine eigene Regierungspraxis vorweisen, an der sich ihre Versprechen messen ließen.

Aktueller Trend: Die Linke ist neben der AfD die einzige bisherige Oppositionspartei, die in Umfragen zulegt — von 11,0 Prozent (2021) auf 12 bis 14 Prozent. Sie liegt damit derzeit klar vor SPD, Grünen, BSW und FDP und wäre nach heutigem Stand die einzige der kleineren Parteien, die den Einzug in den Landtag sicher schafft. Da Sachsen-Anhalt keine Grundmandatsklausel kennt und die Linke 2021 kein Direktmandat gewann, ist der Zweitstimmenanteil für sie der einzige Weg in den Landtag.

Koalitionslage: In den ausgewerteten Quellen findet sich keine ausdrückliche Ausschlussaussage der Linken gegenüber anderen Parteien. Umgekehrt schließen CDU und FDP eine Zusammenarbeit mit ihr aus — die CDU nannte AfD und Linke im Juli 2026 ausdrücklich gemeinsam. Für eine Regierungsbeteiligung der Linken gäbe es nach aktuellem Umfragestand rechnerisch kaum einen Weg, der ohne die CDU auskäme.

Programmatische Nähe und Distanz: Beim Thema Gesundheit liegt die Linke näher am BSW und in Teilen sogar an der AfD (Ablehnung weiterer Privatisierung) als an CDU und FDP. Bei Migration, Klimazielen, Gleichstellung und Bürgerrechten liegt sie nahe bei den Grünen. Beim Umgang mit der Schuldenbremse liegt sie zwischen Grünen (reformieren) und BSW (abschaffen), ohne den Begriff selbst zu verwenden. Beim Thema Frieden und Aufrüstung teilt sie mit dem BSW die Ablehnung, wählt aber eine deutlich weniger prominente Platzierung im Programm.

Kritische Fragen an dieses Programm

Diese Fragen sind kein Einwand gegen die Partei, sondern Prüfsteine. Sie sind so formuliert, dass sich derselbe Maßstab an jedes der sieben Programme anlegen ließe — die entsprechenden Fragen an die AfD stehen auf deren Seite, der Finanzierungsvergleich aller sieben im Quervergleich.

  1. Was passiert, wenn die Vermögenssteuer nicht kommt? Der größte Einnahmeposten des Programms — bis zu 2 Milliarden Euro jährlich — setzt Mehrheiten in Bundesrat und Bundestag voraus, die ein Landtag nicht herstellen kann. Welche der Zusagen wären ohne dieses Geld finanzierbar, welche nicht?
  2. Wie hält es das Programm mit der Schuldenbremse? Der Begriff kommt im gesamten Text nicht vor, obwohl höhere Verschuldung ausdrücklich eingeplant wird. Die Schuldenbremse steht in Grundgesetz und Landesverfassung. Soll sie eingehalten, umgangen oder geändert werden?
  3. Woher kommt das Personal? 1.200 zusätzliche Schulsozialarbeitsstellen, ein Kita-Schlüssel von 1:3 in der Krippe, 500 neue Polizeistellen, mehr Justiz- und Verwaltungspersonal — bei bundesweitem Fachkräftemangel und einer schrumpfenden Erwerbsbevölkerung im Land. Wie wird rekrutiert?
  4. Was kostet der kostenfreie ÖPNV? Das Programm nennt „mittelfristig zum Nulltarif" als Ziel und will jede Gemeinde anschließen, beziffert aber weder die Betriebskosten eines flächendeckenden Netzes noch die Einnahmeausfälle.
  5. Wie soll die Rekommunalisierung von Kliniken rechtlich gelingen? Der Entzug des Versorgungsauftrags privater Betreiber und die Überführung in öffentliche Trägerschaft berühren Art. 12 und 14 Grundgesetz. Ist mit Entschädigungspflichten gerechnet, und sind diese eingepreist?
  6. Was folgt aus der Paritätsgesetz-Rechtsprechung? Vergleichbare Gesetze wurden in Brandenburg und Thüringen von den Landesverfassungsgerichten kassiert. Die Grünen fordern deshalb ausdrücklich ein „verfassungskonformes" Paritätsgesetz. Wie will die Linke dieses Problem lösen?
  7. Wie wird Klimaneutralität 2035 erreicht, ohne einen Kohleausstiegstermin zu nennen? Das Ziel ist eines von nur zwei mit einer Jahreszahl im Feld — aber der Ausstiegspfad für die Braunkohle im Mitteldeutschen Revier fehlt, ebenso eine Aussage zu den Strukturwandelmitteln.
  8. Wie soll das Land ohne Verfassungsschutz in heutiger Form arbeiten? Das Bundesverfassungsschutzgesetz verpflichtet die Länder, eine solche Behörde zu unterhalten. Was genau soll die „Agentur für Demokratie und Menschenrechte" rechtlich sein — und wer übernimmt die verbleibenden nachrichtendienstlichen Aufgaben?
  9. Was ist die Antwort auf abgelehnte Asylanträge? Das Programm ist in der Grundhaltung eindeutig — Asylrecht und Abschiebungsschutz seien „nicht verhandelbar" —, sagt aber praktisch nichts dazu, wie mit Menschen umgegangen werden soll, deren Antrag rechtskräftig abgelehnt wurde.
  10. Warum fehlt Intel? Das größte gescheiterte Wirtschaftsprojekt der Legislatur kommt im Programm nicht vor, obwohl das Land inzwischen rund 400 Hektar zurückgekauft hat und über die Nachnutzung entschieden werden muss. Was soll dort entstehen?

Quellen

Primärquelle

  • DIE LINKE Sachsen-Anhalt: „Wir sind der Pol der Hoffnung" — Wahlprogramm zur Landtagswahl am 6. September 2026. Beschluss der 2. Tagung des 10. Landesparteitags der Partei Die Linke am 14. März 2026. 150 Seiten, Präambel und 19 Kapitel. Alle Zitate und Seitenangaben in den Abschnitten „Steckbrief" bis „Leerstellen & Sprache" beziehen sich auf dieses Dokument.

Zu Kandidatin, Umfragen und politischer Lage

Hinweis: Diese Seite ist ein Informationsangebot, keine Wahlempfehlung und keine Bewertung der politischen Ziele der Linken. Sie referiert den Inhalt des Wahlprogramms mit Seitenangaben, damit alles nachprüfbar ist, und ergänzt ihn um dokumentierte Fakten zu Kandidatin, Umfragen und Bilanz. Hinweise auf Landeskompetenz und rechtliche Umstrittenheit benennen, welche Hürden ein Vorhaben nehmen müsste — sie sind kein Urteil über seine politische Berechtigung. Die kritischen Fragen am Ende sind Prüfsteine, die sich mit demselben Maßstab an jedes Programm richten lassen. Stand: 20. August 2026.
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